Im Förderreglement der Gemeinde Thalwil fallen die Massnahmen „Förderprogramm Energie des Kanton Zürich“ (Art. 4.3) und „Spezialförderung Minergie-Bauten“ (Art. 4.4) weg.
Auf Antrag der Projektkommission Energie hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass folgende Bestandteile des kantonalen Energieförderprogramms von der Gemeinde übernommen werden:
- Fördermassnahmen für thermische Solaranlagen
- Ersatz von Elektro-Widerstandsheizung mit Erdsondenwärmepumpen
- Förderung der Erweiterung und Verdichtung bestehender Wärmenetze mit Nutzung erneuerbarer Energie oder Abwärme.
Kürzungen von Fördermitteln im Energiebereich bremsen den dringend erforderlichen Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger im Gebäudebereich. Aber auch die Wirkung des inzwischen etablierten kommunalen Förderprogramms würde dadurch geschwächt.
Förderung wärmedämmender Massnahmen an der Gebäudehülle erhöht
„Das Gebäudeprogramm“ (www.dasgebaeudeprogramm.ch) leistet Beiträge an die Wärmedämmung von Gebäudeteilen (Wand, Dach und Boden) bestehender Gebäude. Die Förderung finanziert sich aus der CO2-Abgabe, die auf fossile Energieträger erhoben wird.
Die Beitragssätze des Gebäudeprogramms für die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich wurden auf 40 Fr./m2 erhöht. Zusätzlich gewährt das Programm einen Bonus von 20 Fr./m2, wenn mindestens 90 Prozent der Gebäudehülle isoliert werden. Darüber hinaus bietet eine nur in diesem Jahr gültige Aktion für Aussenwände einen weiteren Bonus von 20 Fr./m2. Die Gemeinde Thalwil erhöht diese Beitragssätze wie bis anhin um zusätzliche 50 Prozent.
Durch das Gebäudeprogramm nicht mehr gefördert wird hingegen der Fensterersatz. Dieser war bis Ende 2016 Teil des Programms, sofern die umgebende Fassaden- oder Dachfläche ebenfalls saniert wurde.
Die Gemeinde Thalwil übernimmt seit 2013 die Förderbeiträge für Fensterersatz in Höhe von 150 Prozent der Beitragssätze des Gebäudeprogramms, auch wenn die umgebende Gebäudefläche nicht isoliert wurde oder der Förderbeitrag unter 3‘000 Franken lag. Diese Regelung bleibt weiterhin bestehen. Damit wird der Fensterersatz in der Gemeinde Thalwil wie bisher gemäss Förderreglement Art. 4.2 „Förderbeiträge für kleinere energetische Sanierungen“ unterstützt.
Das Förderreglement sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Homepage der Gemeinde unter www.thalwil.ch/energie, und zwar in der Rubrik Förderprogramm.
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, Sanierungsmassnahmen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien anzustossen. Deshalb müssen alle Gesuche immer vor der Durchführung der Massnahme, respektive vor Baubeginn, eingereicht werden. Eine nachträgliche Subventionierung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Regl_Foerderung_nachhaltiger_Projekte_im_Energiebereich_2017.pdf (PDF, 183.52 kB) | Download | 0 | Regl_Foerderung_nachhaltiger_Projekte_im_Energiebereich_2017.pdf |