- Gotthardstrasse 35/37 – Postparkplatz: Das Parkieren von Fahrzeugen aller Art ist auf dem Postparkplatz verboten.
- Gotthardstrasse: Das Parkieren von Fahrzeugen aller Art ist auf der gesamten Gotthardstrasse verboten.
- Alte Landstrasse: Das Parkieren von Fahrzeugen aller Art ist auf der Alten Landstrasse, Höhe Haus Nr. 130, verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Bewilligung der Marktchefin und Rettungsfahrzeuge.
- Bahnhofstrasse: Das Parkieren von Fahrzeugen aller Art ist auf den bezeichneten Parkfeldern der Bahnhofstrasse verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Bewilligung der Marktchefin.
- Bahnhofstrasse: Seeseitig werden gegenüber dem Bahnhofgebäude vier Parkfelder als provisorische Bushaltestelle mit einem Halteverbot belegt (gemäss örtlicher Signalisation).
- Schwandelstrasse: Das Teilstück Alte Landstrasse bis Gotthardstrasse ist mit einem Halteverbot belegt. Ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge.
- Gotthardstrasse: Teilstück Mühlebach- bis Gotthardstrasse 10, ausgenommen Zufahrt zur Migros-Parkgarage sowie Anlieger, Marktfahrer und Zubringer bis Haus Nr. 10.
- Gotthardstrasse: Teilstück Schwandel- bis Schulhausstrasse, ausgenommen Markfahrer bis max. 9.00 Uhr. Ab 9.00 Uhr ist jegliche Zufahrt verboten.
- Alte Landstrasse: Teilstück Mühlebachstrasse bis Schwandelstrasse, Fahrtrichtung Rüschlikon, ausgenommen Anlieger und Bus, sowie Zufahrt Anlieger und Zubringer bis Schulhaus Schwandel.
- Florastrasse: Das Einbahnregime in der Florastrasse wird wie folgt geändert: Das Befahren der Florastrasse in Fahrtrichtung Ludretikonerstrasse ist verboten. Das Befahren der Florastrasse ist in Fahrtrichtung Schulhausstrasse gestattet.
- Die Postauto-Haltestelle Zentrum (Linie 240, Fahrtrichtung Bahnhof) wird aufgehoben. Die Postautobenützer werden gebeten, die Haltestelle beim Bahnhof zu benützen.
- Die Haltestellen Zentrum und Post (Linie 156) werden aufgehoben. Beim Bahnhof (Bahnhofstrasse, seeseitig) wird eine provisorische Haltestelle eingerichtet. Die Haltestelle ist signalisiert. Der Fahrplan gilt unverändert.
- Die Taxistandplätze im gesperrten Teil der Gotthardstrasse werden an die Gotthardstrasse 12 verlegt.
Anordnung der Gemeindepolizei vor Ort bleiben vorbehalten und sind strikte zu befolgen.
Zuwiderhandlung gegen die durch Signale gekennzeichneten Verkehrsbeschränkungen werden als Übertretung von § 26 Abs. 1 und aufgrund von Art. 90 des Strassenverkehrsgesetzes bestraft.
Sicherheitskommission
Zugehörige Objekte
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Verkehranordnung_Gotthardstrassenmaert_20170826.pdf (PDF, 101.09 kB) | Download | 0 | Verkehranordnung_Gotthardstrassenmaert_20170826.pdf |