- Revision der Gemeindeordnung, Grundsatzfrage: Parlaments- oder Versammlungsgemeinde
- Seeuferplanung Bürger, Projektierung und Realisierung Bauprojekt gemäss Gestaltungsplan Seeufer Bürger, Kreditbewilligung von 9'000'000 Franken
- Einzelinitiative von Lukas Lanz, Thalwil, «Thalwiler Klima-Initiative»
Die Details sind im Weisungsheft nachzulesen, das alle Stimmberechtigten in den nächsten Tagen per Post erhalten. Das Weisungsheft steht als PDF unter thalwil.ch/abstimmungen zur Verfügung.
Auf eine Informationsveranstaltung, wie sie üblicherweise vor Urnenabstimmungen durchgeführt wird, verzichtet der Gemeinderat aufgrund der Situation mit dem Coronavirus.
Das Wichtigste in Kürze
Grundsatzfrage: Parlament oder Gemeindeversammlung?
Wie in allen Gemeinden des Kantons erfordert das neue Gemeindegesetz auch in der Gemeinde Thalwil eine Revision der Gemeindeordnung. In diesem Zusammenhang stellt der Gemeinderat den Stimmberechtigten die Grundsatzfrage, ob die Gemeinde Thalwil als Parlamentsgemeinde organisiert werden oder eine Versammlungsgemeinde bleiben soll. Von dieser grundlegenden Entscheidung hängt der gesamte Revisionsprozess der Gemeindeordnung ab.
Der Gemeinderat präsentiert für die Abstimmung über die Grundsatzfrage «Parlament oder Gemeindeversammlung» noch keinen Entwurf einer revidierten Gemeindeordnung. Es geht vorerst nur um die Systemwahl zwischen Parlament oder Versammlung. Die Vernehmlassung zum gesamten Revisionsentwurf beginnt nach der Grundsatzabstimmung.
Die Stimmberechtigten bestimmen zu einem grossen Teil die politischen Geschicke der Gemeinde. Heute tun sie das in Thalwil vor allem mit ihrer Teilnahme an Gemeindeversammlungen oder mit der Stimmabgabe bei Urnenabstimmungen. In anderen Gemeinden und vor allem in Städten delegieren die Stimmberechtigten ihre Entscheidungskompetenzen an ein Repräsentativorgan, an ein Gemeindeparlament. Dessen Mitglieder sind entsprechend den Wähleranteilen der Parteien zusammengesetzt und vertreten die Stimmbürgerinnen und -bürger.
Mit dem Parlaments- und dem Versammlungssystem stehen sich zwei Ausgestaltungsformen der Legislativfunktion gegenüber, die auf unterschiedlichen Vorstellungen beruhen: Die Parlamentsgemeinde als eine repräsentative Form, die Versammlungsgemeinde als eine direkt-demokratische. Beide Formen haben Stärken und Schwächen. Welches Modell für die Gemeinde Thalwil das richtige ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich die Gemeindeversammlung bewährt hat und kein Systemwechsel angezeigt ist. Die Einführung eines Parlaments würde trotz der relativen Grösse der Gemeinde Thalwil keine massgeblichen Verbesserungen bringen. Das heutige System funktioniert gut und ist effizient.
Ein allfälliger Systemwechsel würde auf die nächste Amtsperiode umgesetzt, die Mitte 2022 beginnt.
Seeuferplanung Bürger: Projektierungs- und Baukredit
Für die Neugestaltung des Seeufers im Bereich Bürger wurde ein privater Gestaltungsplan erarbeitet. Dieser bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Erneuerung und Erweiterung der Seebäder Bürger I und II zu einem zusammenhängenden Seebad. Die Gemeindeversammlung befindet voraussichtlich am 10. September 2020 über den Gestaltungsplan. Vorgesehen war die Entscheidung der Gemeindeversammlung bereits im März 2020. Sie musste aufgrund der Situation mit dem Coronavirus verschoben werden. Die Urnenabstimmung über den Projektierungs- und Baukredit Seeufer Bürger wird bereits am 28. Juni 2020 durchgeführt, da die Neugestaltung des Seeufers im Bereich Bürger eng mit dem kantonalen Projekt Entlastungsstollen Thalwil koordiniert ist und weitere zeitliche Verzögerungen verhindert werden sollen. Die Kreditbewilligung gilt selbstverständlich vorbehältlich der Zustimmung zum Gestaltungsplan.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten einen Kredit von 9 Mio. Franken für die Umsetzung des Projekts Seeufer Bürger nach den Vorgaben des Gestaltungsplans. Das Ziel der Neugestaltung des Seeufers im Bereich Bürger ist ein attraktiveres Naherholungsangebot am See, eine ökologische Aufwertung des Seeufers mit einem zusammenhängenden Naturuferbereich sowie das Schaffen einer vielfältig nutzbaren Anlage für die Bevölkerung.
Entstehen sollen insbesondere ein zusammenhängendes Seebad mit Strand im Bereich des heutigen Seebads Bürger II und der Bootshabe Bürger, ein weiterer Abschnitt des Zürichseewegs, der ausserhalb der Öffnungszeiten des Seebads direkt am See verläuft und ein Gebäude mit Kiosk und Restaurant, das sowohl als Eingang zum Seebad fungiert als auch öffentlich zugänglich ist. Des Weiteren sind ein grosszügiges Naturufer, ein freier Seezugang und ein attraktiver öffentlicher Steg vorgesehen, der das vom Kanton geplante, unter Wasser liegende Auslaufbauwerk des Hochwasserentlastungsstollens als Fundament nutzt.
Vor dem Baustart, mit dem frühestens 2023 zu rechnen ist, wird zunächst ein architektonisches und landschaftsplanerisches Konkurrenzverfahren gestartet. Anschliessend werden Baugesuch und Konzessionsantrag eingereicht. Die Umsetzung des Projekts Seeufer Bürger ist stark vom Baufortschritt des Hochwasserentlastungsstollens und von weiteren Projekten am Seeufer abhängig. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Thalwil auch verschiedene Beiträge vom Kanton und anderer Stellen verhandelt, sodass die effektive Nettoinvestition der Gemeinde voraussichtlich bei rund 4,9 Mio. Franken zu liegen kommen wird und damit deutlich tiefer ausfällt als mit dem Kredit beantragt.
Thalwiler Klima-Initiative
Am 22. Oktober 2019 wurde die «Thalwiler Klima-Initiative» beim Gemeinderat eingereicht. Sie verlangt eine Ergänzung der Gemeindeordnung (Art. 18 und 76a) mit verbindlichen Klimazielen. Die Gemeinde Thalwil soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 die CO2-Emissionen pro Person und Jahr auf 2,2 Tonnen senken. Dafür soll die Gemeinde einen Massnahmen- und Finanzplan in Kraft setzen. Die geforderten Klimaziele entsprechen den Zielsetzungen des Bundes, die 2019 verschärft wurden. Dies auf der Grundlage neuer Erkenntnisse des Weltklimarates, der festgehalten hat, dass die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit begrenzt werden muss, um gravierende Veränderungen der Ökosysteme verhindern zu können.
Der geforderte Massnahmen- und Finanzplan würde bei einer allfälligen Annahme der Initiative innerhalb eines Jahres erarbeitet. In der Umsetzung würde der «Klima-Finanzplan» als Teil des Finanz- und Aufgabenplans (FAP) der Gemeinde geführt werden. Dieser wird den Stimmberechtigten jährlich an der Budget-Gemeindeversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Beinhaltet der Massnahmenplan einzelne Investitionsprojekte, deren Ausführung einer Ausgabenbewilligung bedarf, ist für die Ausgabenbewilligung das übliche kreditrechtliche Verfahren nötig.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigen die «Thalwiler Klima-Initiative» zur Annahme, weil er der Meinung ist, dass die Verankerung der Klimaziele in der Gemeindeordnung der Relevanz des Themas gerecht wird. Die Gemeinde Thalwil kann als Vorbild vorangehen und ihre Bestrebungen in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärken.
Gemeinderat