Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
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Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
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Mindestens 3 Jahre Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
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Mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs)
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Ausreichende Deutschkenntnisse (Lesen und Schreiben: A2; Sprechen und Hören: B1).
Weiter erleichtert einbürgern lassen können sich:
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staatenlose Kinder
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Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
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Personen der dritten Ausländergeneration
Hinweis: Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, können sich nicht im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Sie müssen das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Verfahrensablauf
1. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über das erleichterte Einbürgerungsverfahren.
Hinweis: Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM. Eine gute Übersicht zu den Voraussetzungen und nötigen Unterlagen finden Sie auch hier: Fragen zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
2. Alle erforderlichen Dokumente und Beilagen erhalten Sie am Schalter bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde oder beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Hinweis: Personen der dritten Ausländergeneration fordern das Gesuchsformular beim Staatssekretation für Migration SEM unter der Emailadresse ch@sem.admin.ch an. Bitte geben Sie Ihre Beweggründe sowie Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort an. Das Gesuchsformular wird Ihnen per Post zugestellt.
3. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
Staatssekretariat für Migration SEM
Sektion Einbürgerungen
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Hinweis: Das SEM ist für die gesamte Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Der Kanton Zürich macht nur Abklärungen für das SEM. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen bitte an das SEM.
Gebühren
Bei der erleichteren Einbürgerung erhebt nur das SEM eine Gebühr; diese fordert es im Voraus ein. Die Gebühr beträgt 900 Franken für Volljährige und 650 Franken für Minderjährige.
Weitere Hinweise
Die Ausländerinnen und Ausländer erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils. Staatenlose Kinder werden an ihrem Wohnort eingebürgert.
Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht / die Mehrstaatlichkeit. Bitte beachten Sie, dass es Staaten gibt, deren Bürgerinnen und Bürger mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Informieren Sie sich deshalb bitte bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des SEM.
Kontakt
Alte Landstrasse 112
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 16
Fax 044 723 23 60
gemeinderatskanzlei@thalwil.ch
Zugehörige Objekte
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