Die Pilzkontrolle steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Adliswil sowie der Gemeinden Kilchberg, Langnau, Rüschlikon und Thalwil zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen kostenlos zur Verfügung.
In der Zeit von Mitte/Ende August bis ca. Mitte November wird in Thalwil eine unentgeltliche, amtliche Pilzkontrolle angeboten.
Gesammelte Pilze sind der Pilzkontrolle gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Plastiktaschen sollten nicht verwendet werden. Die Pilze verderben darin und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
Beim Pilze-Sammeln sind zudem folgende Sicherheitsregeln einzuhalten:
- Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
- Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze – diese sind immer giftig.
- Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe. Plastik- oder Papiertaschen sind nicht geeignet.
- Lassen Sie alle Pilze von der amtlichen Pilzkontrolle prüfen.
Für das Gebiet des Kantons Zürich gilt seit 1983 eine Pilzschutz-Verordnung, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
- Es dürfen nur der Sammlerin oder dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden.
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilogramm Pilze sammeln.
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Bussen bis zu 1'000 Franken bestraft.
In der Kernzone des Wildnisparks Zürich ist das Sammeln von Pilzen verboten. Es sind die Hinweisschilder und entsprechenden Baummarkierungen zu beachten.
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Pilzkontrolle
- untersucht Pilze auf die Geniessbarkeit hin
- steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Adliswil und den Gemeinden Langnau a.A., Kilchberg, Rüschlikon und Thalwil zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten: Die Pilze sind gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden konfisziert.
- bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen.
Betriebszeiten
Die Betriebszeiten werden jeweils im August unter thalwil.ch/aktuellesinformationen publiziert. In der Regel können gesammelte Pilze zwischen August und November jeweils am Sonntagabend zwischen 18.30 und 19.30 Uhr in der Schützenhalle, Dorfstrasse 65, Thalwil kontrolliert werden lassen. Weitere Zeiten sind nach telefonischer Voranmeldung (siehe unten) ebenfalls möglich.
Pilzschutz-Verordnung
Die wichtigsten Bestimmungen aus der Pilzschutz-Verordnung für den Kanton Zürich:
- Es dürfen nur der Sammlerin oder dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden.
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilogramm Pilze sammeln.
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Bussen bis zu 1'000 Franken bestraft.
In der Kernzone des Wildnispark Zürich ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die entsprechenden Markierungen.
Leiterin der Kontrollstelle | Katharina Weber | 044 721 06 13 079 931 43 95 |
Weitere Pilzkontrolleure | Alfred Frei | 044 720 90 50 079 635 71 86 |
Werner Fries | 076 401 67 60 | |
Andrea Saxer | 043 244 03 39 | |
Auskünfte | Sekretariat Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 18 |
- Preis
- kostenlos
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 18 | gesellschaft@thalwil.ch |