Gemäss Art. 27, Abs. 1, Ziff. 3 Gemeindeordnung bestimmt der Gemeinderat das amtliche Publikationsorgan. Am 1. Februar 2022 hat er als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan ab 1. Juli 2022 das Digitale Amtsblatt Schweiz «DAS» (ePbulikation.ch) bestimmt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die rechtsgültige Publikation erfolgt am 7. Februar 2022 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen.
GEMEINDERAT THALWIL