Unter dem Begriff "Hundekontrolle" sind die Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter wie Registrierung und Hundeabgabe unter den Dienstleistungen zu finden. Im Online-Schalter ist zudem das Formular für die An- und Abmeldung von Hunden vorhanden.
Blaualgen
Beachten Sie Seite 6 des Merkblatts für Blaualgen, auf welcher Empfehlungen für Hundehalterinnen und Hundehalter abgegeben werden.
Hundekontrolle: An-/Abmeldung
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter/innen müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (vormals ANIS) registriert sein.
Bereits registrierte/r Hundehalter/in
Falls Sie bereits registrierter Hundehalter/in sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015) und
- E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
- Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes melden
- eine Feriendadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
- die PetCard nachbestellen.
Ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in
Falls Sie ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in sind, melden Sie sich beim DLZ Sicherheit. Dort werden Ihre Personaldaten erfasst. Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt. Anschliessend gelten für Sie die gleichen Angaben wie für bereits registrierte Hundehalter/innen (siehe oben).
Meldung von Hunden
Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund, wenn er älter als drei Monate ist, durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen durch den Tierarzt in der AMICUS registrieren lassen.
Gleichzeitig müssen alle Hunde dem DLZ Sicherheit gemeldet werden. Die Vorlage des Hundeausweises (PetCard) erleichtert die Registrierung. Überdies sind dem DLZ Sicherheit Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes mitzuteilen.
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie Fr. 40.00.
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltern in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt Fr. 200.00.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 044 723 22 21 | sicherheit@thalwil.ch |