Für die Gasversorgung Thalwil als Teil der Energiestadt Thalwil steht die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz an oberster Stelle. «Dekarbonisierung – CO2 Reduktion» und «Netto Null 2050» sind auch für die Kundinnen und Kunden ein wichtiges Thema in der Wärmeversorgung. Als kleine, lokale Gasversorgerin stellt sich die Gasversorgung Thalwil dieser Herausforderung und will weiterhin aktiv in Richtung einer ökologischen Energiezukunft gehen. Dies wiederspiegelt sich in der Gasstrategie 2018 bis 2023.
Eine der zentralen Massnahmen für den Klimaschutz ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Gase. Mit dem Entscheid der Gemeinde Thalwil, eine eigene Biogasanlage in der neu entstehenden ARA Zimmerberg zu realisieren, wurde bereits 2020 ein sehr wichtiger Meilenstein erreicht. Da die Biogasanlage jedoch erst 2026/2027 den Betrieb aufnehmen wird und der aus der Anlage produzierte Anteil an Biogas (ca. 4 GWh) zur nachhaltigen Abdeckung aller unserer Kundinnen und Kunden nicht ausreicht, sind weitere Massnahmen zur Erhöhung notwendig.
Entsprechend hat der Gemeinderat, auf Antrag der Infrastrukturkommission, am 31. August 2021 beschlossen, den Biogasanteil in allen Produkten der Gasversorgung Thalwil kostenneutral um 20 Prozentpunkte anzuheben:
- Der Anteil an erneuerbaren Gasen wird in allen Produkten um 20 Prozentpunkte angehoben (Tarif A, B und N sowie Lieferverträge). Die einzelnen Tarife werden entsprechend umbenannt. Nicht betroffen sind die Produkte, welche bereits zum heutigen Zeitpunkt 100 % erneuerbare Gase enthalten.
- Der Gaspreis wird für die neuen Produkte nicht erhöht. Es gilt der Gaspreis des vormaligen Produktes.
- Im Sinne der Gleichbehandlung, wird der Gaspreis für die Produkte mit 100 % erneuerbaren Gasen um 5,5 % gesenkt.
- Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Reglements über die Abgabe von Gas (Gastarif), gestützt auf Art. 22 der Gemeindeordnung, genehmigt.
Auszug aus dem neuen Gastarif
Der Gaspreis setzt sich aus Grundgebühr und Verbrauchspreis zusammen. Im Verbrauchspreis ist die gesetzlich CO2-Abgabe enthalten.
Tarif A | Haushalt und Gewerbe | Grundgebühr/Monat | Verbrauchspreis |
A20 | 20 % Erneuerbare Gase und 80 % Erdgas | 9.00 Fr. | 11,2 Rp./kWh |
A35 | 35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas (Standard) | 9.00 Fr. | 11,5 Rp./kWh |
A55 | 55 % Erneuerbare Gase und 45 % Erdgas | 9.00 Fr. | 12,5 Rp./kWh |
A100 | 100 % Erneuerbare Gase | 9.00 Fr. | 14,2 Rp./kWh |
Tarif B | Heizungen in Kombination mit Warmwasser-Aufbereitung | ||
B20 | 20 % Erneuerbare Gase und 80 % Erdgas | 20.00 Fr. | 6,9 Rp./kWh |
B35 | 35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas (Standard) | 20.00 Fr. | 7,2 Rp./kWh |
B55 | 55 % Erneuerbare Gase und 45 % Erdgas | 20.00 Fr. | 8,2 Rp./kWh |
B100 | 100 % Erneuerbare Gase | 20.00 Fr. | 10.1 Rp./kWh |
Tarif N |
Neue Technologien in Kombination mit Warmwasser-Aufbereitung |
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N20 | 20 % Erneuerbare Gase und 80 % Erdgas | 20.00 Fr. | 5,5 Rp./kWh |
N35 | 35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas (Standard) | 20.00 Fr. | 5,8 Rp./kWh |
N55 | 55 % Erneuerbare Gase und 45 % Erdgas | 20.00 Fr. | 6,8 Rp./kWh |
N100 | 100 % Erneuerbare Gase | 20.00 Fr. | 8,8 Rp./kWh |
Für Gasheizungen ohne Warmwasseraufbereitung wird ein Zuschlag von 0,5 Rp./kWh erhoben.
Lieferverträge
Für Grossbezüger mit Lieferverträgen gilt, gemäss Art. 6.1 des Liefervertrages, der neue Gastarif gleichermassen.
Inkrafttreten
Der neue Gastarif tritt mit Beginn der Abrechnungsperiode Winter 2021/2022 in Kraft. Für Lieferverträge gilt der neue Gastarif per 01. November 2021.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Regl Gastarif (1. Oktober 2021) | Download | 0 | Regl Gastarif (1. Oktober 2021) |