Auf Antrag der Gemeinde Thalwil hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Alte Landstrasse, Höhe Liegenschaften 176/180, 188, 192 und 198
Das Parkieren auf den blau markierten Parkfeldern ist gemäss den Bestimmungen «Blaue Zone» bzw. mit «Parkkarte Thalwil unbeschränkt» erlaubt.
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8. November 2021
Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Sicherheitskommission