Nach Rückweisung an Gemeindeversammlung: Weiteres Vorgehen betreffend Betreuungssubventionen ab 2025
Auf Antrag der Gemeindeversammlung vom Donnerstagabend, 19. September 2024, wurde die totalrevidierte Betreuungsverordnung an den Gemeinderat zurückgewiesen (siehe Ergebnisse der Herbst-Gemeindeversammlung).
Als Folge besteht Stand heute keine Leistungsvereinbarung mehr für die Subventionierung von Betreuungsplätzen ab 2025. Der Gemeinderat begibt sich nun umgehend in Vertragsverhandlungen mit dem Ziel, dass sich für die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten per 2025 keine Änderungen ergeben werden. Die Öffentlichkeit wird zeitnah erneut über das weitere Vorgehen orientiert. Eltern und Erziehungsberechtigte, welche bereits heute Subventionen erhalten, werden in den kommenden Wochen direkt von der Gemeinde kontaktiert.
DLZ Soziales
