Derzeit herrscht in Thalwil weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze mit einer sehr grossen Waldbrandgefahr (Stufe 5) und es ist kaum mit Regen zu rechnen. Es können lokale Winde und Gewitter auftreten, welche die Waldbrandgefahr nicht verringern. Aus diesem Grund wird das absolute Feuerverbot, welches von der Gemeinde Thalwil am 13. Juli 2026 verfügt wurde, bis und mit vorerst Donnerstag, 20. August 2026, verlängert. Anschliessend wird die Situation erneut beurteilt.
Die Bestimmungen bleiben unverändert. Insbesondere sind verboten:
- das Entzünden von offenem Feuer;
- das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk;
- das Benützen von Feuerstellen;
- das Benützen von Feuerschalen und Garten-Cheminées;
- das Grillieren mit Holz, Holzkohle oder anderen festen Brennstoffen;
- das Verbrennen von Gartenabraum oder sonstigen Materialien;
- das Entfachen von Brauchtumsfeuern.
Das Verbot betrifft öffentlichen und privaten Grund, ebenso Balkone und Terrassen. Widerhandlungen werden strafrechtlich geahndet. Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt zulässig, sofern diese bestimmungsgemäss verwendet werden und keine Brandgefahr besteht. Diese sind auf befestigtem und unbrennbarem Boden aufzustellen.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Anordnungen konsequent einzuhalten und dankt für das Verständnis und die Mithilfe zur Verhinderung von Bränden.
Sicherheitskommission
