Seit dem Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 gilt eine Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Grösse oder Rasse.
Die theoretische Ausbildung für Ersthundehaltende ist sinnvollerweise zu absolvieren, bevor ein Hund übernommen wird, spätestens aber zwei Monate nach der Übernahme des Hundes. Im Kurs werden die rechtlichen Vorgaben für die Hundehaltung sowie Wissen über die Bedürfnisse, das Sozialverhalten und die Lernweise von Hunden übermittelt. Auch der zeitliche und finanzielle Aufwand der Hundehaltung wird thematisiert. Damit die theoretische Ausbildung anerkannt wird, muss sie mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Die praktische Hundeausbildung gilt für alle Hundehaltende. Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kantons Zürich abgeschlossen sein.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens sechs Lektionen und vermittelt das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes bei Begegnungen mit Menschen, Artgenossen, andere Tiere sowie in weiteren anspruchsvollen Situationen. Die Ausbildung soll der Halterin oder dem Halter helfen, die Körpersprache des Hundes zu erkennen, zu verstehen und situationsgerecht darauf zu reagieren. Wie der Grundgehorsam des Hundes erreicht werden kann, steht genauso auf dem Programm wie Methoden zur Maulkorbgewöhnung. Auch die Bindung des Hundes zur Halterin oder zum Halter wird durch die Ausbildung gefördert.
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