Tote Tiere dürfen keinesfalls der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Zudem ist das Vergraben von toten Tieren auf öffentlichem Grund verboten, auf Privatgrund ist das Vergraben von Kleintieren bis zu einem Gewicht von 10 kg erlaubt.
Für Klein- und Haustiere steht auch ein öffentlich-zugänglicher Kadaverraum auf dem Areal des Werkhofs (Gewerbestrasse 17) während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr (Freitag nur bis 15.00 Uhr) zur Verfügung.
Weitere Details sind im kommunalen Gebührenreglement geregelt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Unterhalt Strassen und Grünanlagen | 044 723 23 16 | aussendienste@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Planung, Bau und Werke | 044 723 23 23 | bau@thalwil.ch |
Name |
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Tote Tiere |