Tote Tiere dürfen keinesfalls der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Zudem ist das Vergraben von toten Tieren auf öffentlichem Grund verboten, auf Privatgrund ist das Vergraben von Kleintieren bis zu einem Gewicht von 10 kg erlaubt.
Informationen zur Tierkadaverentsorgung finden sich im Abfall-Lexikon unter entsorgungthalwil.ch/abfall-lexikon
Die Gebühren sind im kommunalen Gebührenreglement geregelt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Unterhalt Strassen und Grünanlagen | 044 723 23 16 | aussendienste@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| DLZ Planung, Bau und Werke | 044 723 23 23 | bau@thalwil.ch |
| Name |
|---|
| Tote Tiere |
