Das Ziel der Neugestaltung ist ein attraktiveres Naherholungsangebot am See, eine ökologische Aufwertung des Seeufers mit einem zusammenhängenden Naturuferbereich sowie das Schaffen einer vielfältig nutzbaren Anlage für die Bevölkerung. Entstehen sollen insbesondere ein zusammenhängendes Seebad mit Strand im Bereich des heutigen Seebads Bürger II und der heutigen Bootshabe Bürger, ein weiterer Abschnitt des Zürichseewegs, der ausserhalb der Öffnungszeiten des Seebads direkt am See verläuft, und ein Gebäude mit Kiosk und Restaurant, das sowohl als Eingang zum Seebad fungiert, als auch öffentlich zugänglich ist. Des Weiteren sind ein grosszügiges Naturufer, ein ganzjährig freier Seezugang und ein öffentlicher Steg vorgesehen, der das vom Kanton geplanten, unter Wasser liegende Auslaufbauwerk des Entlastungsstollens als Fundament nutzt. Das Seebad Bürger I muss für den Bau des Entlastungsstollens abgerissen werden. Zusammen mit dem erweiterten Seebad Bürger entstünde ein neues, zusammenhängendes Seebad Bürger.
Für die Realisierung des Bauprojekts auf der Grundlage des Gestaltungsplans wird von Kosten in der Höhe von 9 Mio. Franken ausgegangen. Die Stimmberechtigten haben den Kredit an der Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020 bereits genehmigt – unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung auch den Gestaltungsplan gutheisst.
Die Planung der Projekte am Seeufer ist komplex. Kantonale, regionale und kommunale Projekte müssen miteinander koordiniert werden – auch um Synergien nutzen zu können. Der Gestaltungsplan Seeufer Bürger schafft die Basis für eine attraktive Gestaltung des Seeufers im Gleichschritt mit der Planung des Entlastungsstollens durch den Kanton. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem privaten Gestaltungsplan Seeufer Bürger zuzustimmen.
Weisung und Auflageakten zum Geschäft
Gemeinderat