Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
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Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Mein Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
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Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
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Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
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Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
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In bin noch nicht 18 Jahre alt. ich bin staatenlos.
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Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Kann ich mich erleichtert einbürgern lassen?
Mit nachfolgendem Link werden Sie auf den Selfcheck des Bundes geleitet und prüfen, ob Sie sich erleichtert einbürgern lassen können: news.admin.ch/de/nsb?id=99837Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kanton Zürich bietet ebenfalls einen Selfcheck mittels nachfolgendem Link an: Erleichterte Einbürgerung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Was muss für die erleichterte Einbürgerung getan werden?
Wo erhalte ich das Gesuchsformular?
Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Die Dokumente und das ausgefüllte Formular (unbedingt auf Vollständigkeit prüfen) reichen Sie per Post dem SEM ein.
Wie lange dauert die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Bund, der Kanton Zürich sowie die Gemeinde Thalwil prüfen die eingereichten Dokumente.
Was kostet die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene 900 Franken und für Personen bis 18 Jahren 650 Franken, zuzüglich die Kosten für die benötigten Dokumente.
Sollten Sie ein Beratungsgespräch wünschen, melden Sie sich bitte per Mail unter einbuergerungen@thalwil.ch .
Weiterführende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Kontakt
Alte Landstrasse 112
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 73
juliette.schachenmann@thalwil.ch
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 600.2 | Gebührenreglement | 1. Januar 2026 |
| Datum | Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 044 723 22 14 | pascal.kuster@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
