Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts KESB auf den 1. Januar 2013 wurde das Vormundschaftswesen der Gemeinde Thalwil aufgelöst.
Bitte wenden Sie sich mit all ihren Anliegen betreffend Kindes- und Erwachsenenschutz an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB:
KESB Bezirk Horgen
Dammstrasse 12
8810 Horgen
Tel: +41 44 718 40 40
Fax: +41 44 718 40 41
www.kesb-horgen.ch
kanzlei@kesb-horgen.ch
Weitere Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutz erhalten Sie auch unter www.kesb-zh.ch, unter anderem zu den Themen
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elterliche Sorge
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Besuchsrecht
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Pflegeplatzbewilligung
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Vorsorgeauftrag
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Patientenverfügung
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Vertretungsrechte
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Beistandschaften
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Fürsorgerische Unterbringung
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Einschränkung der Bewegungsfreiheit