Die geringen bis mässigen Niederschläge reichen derzeit nicht aus, um die Defizite in den trockenen Böden auszugleichen, da sie kaum höher sind als die Verdunstung in derselben Periode. Eine nachhaltige Entspannung der Lage ist daher derzeit nicht erkennbar. Die Gefahr, dass bereits kleine Zündquellen Vegetationsbrände verursachen, besteht weiterhin in erheblichem Masse. Das Feuerverbot im Kanton Zürich bleibt wegen der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr bis auf Weiteres in Kraft.
Aus diesem Grund bleibt das absolute Feuerverbot, welches von der Gemeinde Thalwil am 13. Juli 2026 verfügt und per 7. August 2026 verlängert wurde, bis und mit vorerst Montag, 31. August 2026, in Kraft. Anschliessend wird die Situation erneut beurteilt.
Die Bestimmungen bleiben unverändert. Insbesondere sind verboten:
- das Entzünden von offenem Feuer;
- das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk;
- das Benützen von Feuerstellen;
- das Benützen von Feuerschalen und Garten-Cheminées;
- das Grillieren mit Holz, Holzkohle oder anderen festen Brennstoffen;
- das Verbrennen von Gartenabraum oder sonstigen Materialien;
- das Entfachen von Brauchtumsfeuern.
Das Verbot betrifft öffentlichen und privaten Grund, ebenso Balkone und Terrassen. Widerhandlungen werden strafrechtlich geahndet. Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt zulässig, sofern diese bestimmungsgemäss verwendet werden und keine Brandgefahr besteht. Diese sind auf befestigtem und unbrennbarem Boden aufzustellen.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Anordnungen konsequent einzuhalten und dankt für das Verständnis und die Mithilfe zur Verhinderung von Bränden.
Sicherheitskommission
