Das aktuell gültige absolute Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Thalwil, welches von der Sicherheitskommission am 13. Juli 2026 verfügt wurde, gilt bis und mit Montag, 31. August 2026.
Gemäss aktuellen Prognosen ist in den nächsten Wochen eine Entspannung bei der Brandgefahr ausserhalb des Waldes zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wird das absolute Feuerverbot nicht weiter verlängert und ist per Dienstag, 1. September 2026, aufgehoben.
Betroffen ist ausschliesslich das absolute Feuerverbot. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen und gilt so lange, bis dieses von der Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Landwirtschaft und Natur, widerrufen wird.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe lautet wie folgt:
- Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).
- Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk abzufeuern oder Brauchtumsfeuer zu entfachen.
Bei Fragen steht das Sicherheitssekretariat der Gemeinde Thalwil zur Verfügung: 044 723 24 39 / sicherheit@thalwil.ch.
Sicherheitskommission
