Die gesetzliche Ruhefrist für folgende Gräber auf dem Friedhof Thalwil ist abgelaufen:
Feld M Reihe 5 Erdbestattungen Juni 2005 bis März 2006
Feld HL Reihen 8 bis 11 Urnenbeisetzungen Dezember 2005 bis Oktober 2006
Falls Angehörige den Grabstein, Gegenstände und Pflanzen behalten möchten, sollten diese zwischen Mitte November 2026 und spätestens dem 31. Dezember 2026 entfernt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber geräumt und die verbleibenden Grabsteine, Gegenstände sowie die Bepflanzung entfernt. Für Fragen steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.
Bestattungsamt / Friedhof Thalwil
