Dorfstrasse 65
8800 Thalwil
16. Aug. 2026, 18.30 Uhr - 19.30 Uhr
In der Zeit vom 16. August bis 8. November 2026 wird die unentgeltliche, amtliche Pilzkontrolle im Sitzungszimmer der Schützenhalle, Dorfstrasse 65, Thalwil, wie folgt durchgeführt:
• Jeden Sonntag ab 16. August bis 8. November 2026, 18.30 – 19.30 Uhr
• In der übrigen Zeit nach telefonischer Vereinbarung
Leiterin der Kontrollstelle:
Katharina Weber (044 721 06 13 / 079 931 43 95)
Weitere Pilzkontrolleur/-innen:
Alfred Frei (044 720 90 50 / 079 635 71 86)
Andrea Saxer (043 244 03 39)
Werner Fries (076 401 67 60)
Auskunft: Sekretariat Gesellschaft und Sicherheit, Thalwil (044 723 22 18)
Pilze sind der Pilzkontrolle gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
Halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:
• Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
• Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze - diese sind immer giftig.
• Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen.
• Lassen Sie alle Pilze von der amtlichen Pilzkontrolle prüfen.
Für das Gebiet des Kantons Zürich wurde 1983 eine Pilzschutz-Verordnung erlassen, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
• Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt werden.
• Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
• Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
• Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
• In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
• Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu 1'000 Franken bestraft.
In der Kernzone des Wildnisparks Zürich ist das Sammeln von Pilzen verboten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die entsprechenden Baum-Markierungen.
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Pilzkontrolle |
