Das DLZ GA/BA ist umgezogen! Seit Montag, 5. Juni 2023, empfangen wir Sie an der Gotthardstrasse 11 in Thalwil.
(§ 143 GOG)
Auf Verlangen nimmt das Gemeindeammannamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg einen Befund über den tatsächlichen Zustand auf, soweit dieser ohne besondere (wissenschaftlich, technisch) Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Es protokolliert, was es selber mit seinen Sinnen wahrnehmen kann, und lässt Schlussfolgerungen grundsätzlich weg. Das Protokoll wird mit Fotos und anderen technischen Hilfsmitteln ergänzt. Das Protokoll dient als Beweissicherung für spätere Prozessverfahren (vgl. Art. 9 ZGB). Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zieht das Gemeindeammannamt wenn möglich die an der Sache Beteiligten zur Aufnahme des Befundes bei.
Der Auftrag sollte schriftlich, unter Angabe des betroffenen Objektes sowie unter allfälliger Angabe der Gegenpartei an das Gemeindeammannamt gestellt werden. Die Kosten trägt der Antragsteller. Es kann ein Kostenvorschuss verlangt werden.
Bei der Befundaufnahme handelt es sich nicht um ein(e) Wohnungsabnahme(-protokoll). Wenden Sie sich dafür an die betreffenden Stellen.
Kostenlose Rechtsauskünfte und evtl. auch Verfahrensbegleitung gibt es für Mitglieder des Hauseigentümerverbandes des Kantons Zürich (für Eigentümer bzw. Vermieter) oder des Mieterverbandes (Mieter).