Für die ordentliche Einbürgerung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung).
- Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren.
- Besondere Voraussetzungen für Personen in eingetragener Partnerschaft: seit mindestens 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft und mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr vor Gesuchstellung.
- Mindestens 2 Jahre Aufenthalt in der Gemeinde Thalwil. Besondere Voraussetzungen für Personen zwischen 16 und 25 Jahren: 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich reichen aus, wenn Sie in der Schweiz geboren sind oder wenn Sie im Ausland geboren sind und während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
- Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt gezählt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens 6 Jahre betragen muss.
- Der Aufenthalt mit einer F-Bewilligung zählt nur zur Hälfte.
- Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
- Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
- Sie haben Ihre definitiven Steuererklärungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
- Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Lesen und Schreiben: A2; Sprechen und Hören: B1). Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
- Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen, geschichtlichen, geographischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde.
- Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
- Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in die Schweiz.
Die nötigen Formulare für Ihr Gesuch erhalten Sie beim Gemeindeamt des Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerungen oder am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls beim eidgenössischen Staatssekretariat für Migration SEM
Kantonaler Deutschtest KDE
Der kantonale Deutschtest KDE muss zwingend vor Gesuchseinreichung absolviert werden. Der Testnachweis ist zusammen mit den Unterlagen dem Gemeindeamt, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.
Das Formular für die Anmeldung des Deutschtestes erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil. Die Anmeldung für die Prüfung erfolgt durch die Gemeinderatskanzlei.
Weitere Informationen zum kantonalen Deutschtest finden Sie hier:
Merkblatt zum kantonalen Deutschtest
Überprüfung der Grundkenntnisse
Wer sich in der Gemeinde Thalwil einbürgern lassen möchte, muss über Grundkenntnisse der geographischen, politischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und über die Gemeinde Thalwil verfügen.
Die Gemeinde Thalwil verlangt keinen Grundkenntnistest vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs, sondern prüft Ihre Grundkenntnisse während dem Verfahren.
Die Broschüre für Ihr Einbürgerungsgespräch, welches Sie weiter unten bei den Publikationen finden, hilft Ihnen, sich optimal auf das Einbürgerungsgespräch vorzubereiten. Sämtliche darin enthaltenen Themen müssen Sie für das Einbürgerungsgespräch kennen und verstehen.
Das Magazin Echo bietet ebenfalls eine gute Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch. Das Magazin können Sie mittels nachfolgendem Link bestellen: ECHO - Informationen zur Schweiz
Die Einbürgerungsgebühren der Gemeinde entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung.
Kontakt
Alte Landstrasse 112
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 16
Fax 044 723 23 60
gemeinderatskanzlei@thalwil.ch
Zugehörige Objekte
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Präsidiales | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |