Rechtliche Grundlagen ab 1. August 2026
Per 1. August 2026 gelten in der schulergänzenden Betreuung Thalwil neue Tarife und Betreuungszeiten. Eltern profitieren neu von einem einheitlichen Subventionsmodell und mehr Flexibilität bei den Betreuungsmodulen.
An der Gemeindeversammlung von Donnerstag, 4. Dezember 2025, setzten die anwesenden Stimmberechtigten die totalrevidierte Betreuungsverordnung fest. Diese tritt per 1. August 2026 in Kraft und bildet die Grundlage für die Einführung eines einheitlichen Subventionsmodells, welches sowohl in der familienergänzenden Kinderbetreuung (FeKB) wie auch der schulergänzenden Betreuung (SeB) gilt.
In diesem Zusammenhang folgten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung mit deutlicher Mehrheit einem Antrag aus der Versammlung. Dieser sieht vor, dass sich der Gemeindebeitrag pro Kind in der SeB neu in einer Bandbreite von 33 bis 40 Prozent der Vollkosten bewegt.
Infolgedessen hat der Gemeinderat die Tarife der SeB per Schuljahr 2026/27 auf Basis der Vollkostenrechnung neu berechnet und mit Beschluss vom 24. Februar 2026 genehmigt. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der Vollkostenrechnung unter Einbezug der budgetierten Kosten 2026. Ab 1. August 2026 gilt damit ein Tagessatz von 116 Franken. Dieser entspricht der maximalen Kostenbeteiligung der Gemeinde von 40 Prozent der Vollkosten im Rahmen der Subjekt- und Objektfinanzierung.
Die neuen Tarife sowie das totalrevidierte Betreuungsreglement der SeB treten per 1. August 2026 in Kraft:
- Betreuungsverordnung
- Subventionsreglement FeKB und SeB
- Betreuungsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB)
- Tarife und Tarifbestimmungen der Schulergänzenden Betreuung (Anhang 3 des Gebührenreglements) - Hinweis: Das per 1. August 2026 gültige vollständige Gebührenreglement der Gemeinde Thalwil wird vor Beginn der Anmeldefrist fürs Schuljahr 2026/27 ebenfalls hier verlinkt.
Betreuungsreglement
Per 1. August 2026 tritt ein neues Betreuungsreglement in Kraft, welches das aktuell gültige Hortreglement ersetzt.
Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst: Betreuungsreglement SeB: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Betreuungsmodule und -tarife
Per 1. August 2026 gelten die folgenden Betreuungsmodule und -tarife:
|
Modul |
Betreuungszeit |
Einzeltarif pro Modul in Fr. |
Monatspauschale pro Modul in Fr. |
|
|
A |
Morgen |
07:15 – 08:15 Uhr |
14.90 |
47.20 |
|
B |
Mittag |
11:55 – 13:40 Uhr |
36.10 |
114.45 |
|
C |
Früher Nachmittag |
13:40 – 15:20 Uhr |
21.10 |
66.90 |
|
D |
Später Nachmittag |
15:20 – 17:00 Uhr |
28.10 |
89.05 |
|
E |
Abend |
17:00 – 18:15 Uhr |
15.80 |
50.10 |
|
F |
Ganzer Tag Ferien |
07:15 – 18:15 Uhr |
116.00 |
- |
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G |
Unterrichtsfreier Vormittag |
08:15 – 11:55 Uhr |
- |
- |
Betreuungsgutschriften
Per 1. August 2026 führt die Gemeinde Thalwil Betreuungsgutschriften ein. Der Subventionsanspruch und die provisorischen Elternbeiträge und Subventionen können mit dem provisorischen BetragsrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ermittelt werden. Der definitive Antrag für BetreuungsgutschriftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann mit für die betroffene Periode gültiger Betreuungsvereinbarung online im eServiceportal gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen bis 31. Juli 2026
- Betreuungsverordnung
- Reglement über die Subventionierung der Schulergänzenden Betreuung
- Reglement Schulergänzende Betreuung (SeB) Schule Thalwil (Hortreglement)
- Gebührenreglement
Pädagogischer Ansatz der offenen Arbeit
- Gekürzte Fassung Konzept «Offene Arbeit Schulergänzende Betreuung»
- Konzept «Offene Arbeit Schulergänzende Betreuung»
Das Konzept beschreibt die Umsetzung des pädagogischen Ansatzes nach der «Offenen Arbeit» in der schulergänzenden Betreuung (SeB) Thalwil.
Für reine Mittagstischgruppen und temporäre Aussenstandorte können unter anderem aufgrund infrastruktureller Gegebenheiten abweichende Konzepte gelten.
Was versteht man unter «Offene Arbeit»?
Die «Offene Arbeit» ist ein pädagogischer Ansatz, bei dem das Kind mit seinen Bedürfnissen, Interessen und das Wohlbefinden im Zentrum stehen. Sie stützt sich dabei auf das Bild des Kindes als «Akteur und Selbstgestalter seiner Entwicklung», der unterstützt und begleitet im Zusammenspiel mit den Erwachsenen seine Entwicklung mitprägt. Das Ziel im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» ist die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Teilhabe, sowie die Förderung der Selbstbestimmung des Kindes.
Im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» bestehen keine herkömmlichen festen Kindergruppen, die Betreuung der Kinder erfolgt «gruppenübergreifend». Zudem sind die Räumlichkeiten im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» in thematische Bereiche aufgeteilt. Die Kinder bewegen sich zwischen den Räumen/Bereichen selbstständig und selbstbestimmt gemäss ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen und haben die Möglichkeit, sich alleine, in einer Kindergruppe, mit oder ohne Begleitung einer erwachsenen Person zu beschäftigen.
Exemplarischer Tagesablauf nach dem pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit»
Das nachfolgende Video vermittelt einen Eindruck, wie ein Tag in der Betreuung nach dem pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» aussehen kann.
Konzept zur Kindergartenwegbegleitung
Das Konzept legt besonderen Wert auf die Sicherheit der Kinder und beschreibt den Prozess, wie die Kindergartenkinder beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen begleitet werden, um den Weg zwischen dem Kindergarten und dem Betreuungsstandort zum Ende des zweiten Kindergartenjahres eigenständig zu bewältigen.
News
| Datum | Name |
|---|
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 402.1 | Betreuungsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) | 1. August 2026 |
| 600.2 | Gebührenreglement | 1. Januar 2026 |
| 800.1 | Betreuungsverordnung | 1. August 2026 |
| Datum | Name | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| DLZ Bildung | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Schulpflege | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
