Betreuungsgutschriften sind finanzielle Beiträge an die Kinderbetreuungskosten von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten mit tiefen Einkommen und wenig Vermögen. Sie gelten für Betreuungsplätze in von der Gemeinde anerkannten Kitas, Tagesfamilien sowie in der privaten oder gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung (respektive Hort) innerhalb und ausserhalb Thalwils.
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften?
Einen möglichen Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben Eltern und Erziehungsberechtigte,
- welche den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil und Gattikon haben haben.
- wenn eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung von mindestens 120 Prozent vorliegt (bei einem alleinerziehenden Elternteil mindestens 20 Prozent).
- deren betreutes Kind älter als drei Monate ist und eine Kita oder Tagesfamilie besucht (bei Tagesfamilien bis Ende Schulzeit).
- deren Kind den Kindergarten, die Unterstufe oder die Mittelstufe besucht und durch eine private oder gemeindeeigende schulergänzende Betreuung betreut wird.
- deren steuerbares Familieneinkommen unter 130’000 Franken* liegt.
* Inklusive Vermögensanrechnung von 10 Prozent des Vermögensanteils, der 150’000 Franken übersteigt.
Wie hoch sind die Betreuungsgutschriften?
Die Höhe der Betreuungsgutschriften ist abhängig vom massgebenden Einkommen der Familie sowie vom Betreuungsumfang des Kindes. Die Eigenbeteiligung der Familie beträgt in jedem Fall mindestens 20 Franken pro Kind und
Betreuungstag.
Für das erstgeborene Kind wird eine ordentliche Betreuungsgutschrift ausgestellt. Für jedes jüngere Kind im gleichen Haushalt, welches ein Angebot der familien- oder schulergänzenden Betreuung besucht, wird die Betreuungsgutschrift um 30 Prozent erhöht.
Provisorischer Subventionsrechner
Mit dem provisorischen Subventionsrechner können Sie die ungefähre Höhe Ihrer Betreuungsgutschrift berechnen.
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Hier geht es zum provisorischen Beitragsrechner: > Provisorischer BeitragsrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Wie gehe ich vor
1. Betreuungsart wählen
Suchen Sie einen geeigneten Platz für Ihr Kind in einer von der Gemeinde Thalwil anerkannten Kita, Tagesfamilienorganisation oder in einer privaten oder gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung, respektive Hort.
Die nachfolgenden Organisationen in Thalwil bieten subventionierte Betreuungsplätze:
Kindertagesstätten (Kita)
- ChindeparadiesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Chinderhuus MühlebachExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Chinderhuus ÖpfelbaumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- globegarden FarbstrasseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Im FinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- InselparadiesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- KinderzauberweltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Murmeli HuusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Parkside SchoolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- ThalitoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- UleaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tagesfamilienorganisationen
- TagesfamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Stiftung Kita Thalwil)
Private schulergänzende Betreuung (Hort)
- globegarden FarbstrasseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Murmeli Huus SeeblickExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- ThalitoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- TrauminselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeindeeigene schulergänzenden Betreuung
Auswärtige Angebote
Besucht Ihr Kind ein Betreuungsangebot ausserhalb der Gemeinde Thalwil? Erkundigen Sie sich beim DLZ Soziales, Abteilung Jugend und Familie (betreuungsgutschriften@thalwil.ch / 044 723 24 26), ob es sich um eine von der Gemeinde Thalwil anerkannte Institution handelt und Anspruch auf Betreuungsgutschriften besteht.
Spielgruppen
Besucht Ihr Kind eine Spielgruppe und möchten Sie einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen? Wenden Sie sich an das DLZ Soziales, Abteilung Jugend und Familie (betreuungsgutschriften@thalwil.ch / 044 723 24 26), oder direkt an Ihre Spielgruppe.
2. Antrag auf Betreuungsgutschriften
Sobald Sie den Betreuungsvertrag, respektive die Betreuungsvereinbarung, mit einer der oben genannten anerkannten Institution abgeschlossen haben, reichen Sie den vollständigen Antrag online ein.
Die Gemeinde Thalwil prüft diesen anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und berechnet im Falle eines Anspruchs die Höhe der Betreuungsgutschriften.
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Hier geht es zum digitalen Antragsformular: > Antrag auf BetreuungsgutschriftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Ergänzende Infos Schulergänzende Betreuung
Die Betreuungsvereinbarung erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten nach der Betreuungsanmeldung, welche wie gewohnt über Escola erfolgt. Alle Informationen zur Betreuungsanmeldung: Anmeldungen schulergänzende Betreuung
3. Entscheid
Nach der Prüfung Ihres Antrags teilen wir Ihnen schriftlich mit, ob Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben und wie hoch diese ausfallen.
4. Monatliche Auszahlung
Die Betreuungsgutschriften werden direkt an die oben genannten Institutionen ausbezahlt. Die an Sie gestellte Rechnung der Institutionen verringert sich jeweils um diesen Betrag.
5. Gültigkeit
Die Betreuungsgutschriften sind maximal für ein Jahr gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Antrag stellen (siehe Punkt 2).
6. Schlussabrechnung
Wenn die definitive Steuerveranlagung für den subventionierten Betreuungszeitraum vorliegt, wird die Berechnung der Betreuungsgutschriften wiederholt. Es kann daher zu Nachzahlungen oder zu Rückforderungen kommen.
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Bei Fragen zu den Betreuungsgutschriften oder zur Beantragung hilft das DLZ Soziales, Abteilung Jugend und Familie (betreuungsgutschriften@thalwil.ch / 044 723 24 26) gerne weiter.
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 800.1 | Betreuungsverordnung | 1. August 2026 |
| 800.21 | Reglement über die Subventionierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Subventionsreglement FeKB und SeB) | 1. August 2026 |
| Datum | Name | Download |
|---|
