Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung Thalwil sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- Präsidentin bzw. Präsident und 8 Mitglieder des Gemeinderats, wobei die Stimmberechtigten im Rahmen der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats auch die Schulpräsidentin bzw. den Schulpräsidenten wählen
- 4 Mitglieder der Schulpflege
- Präsidentin bzw. Präsident und 6 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- 6 Mitglieder der Gesellschaftskommission
- 5 Mitglieder der Hochbaukommission
- 4 Mitglieder der Sicherheitskommission
- 4 Mitglieder der Sozialkommission
- 5 Mitglieder der Umweltkommission
Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 1. Dezember 2025, 18.00 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, eingereicht werden.
Wählbar in die vorgenannten Behörden ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil hat.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind unter thalwil.ch/wahlen2026 abrufbar oder können bei der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus an der Alten Landstrasse 112 in Thalwil bezogen werden. Unter thalwil.ch/wahlen2026 finden sich zudem Informationen zum Vorgehen bei einer Kandidatur für beratende und unterstellte Kommissionen.
Gemeinderat
