Alle Kinder, die zwischen dem
1. August 2017 und dem 31. Juli 2018
geboren sind, werden im Sommer 2022 schulpflichtig. Gemäss Volksschulgesetz ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch.
Rückstellung vom Kindergarteneintritt
Eine Rückstellung muss von der Schulpflege genehmigt werden. Eine Genehmigung erfolgt, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (Volksschulverordnung §3). Ein entsprechendes Gesuch muss zusammen mit dem Bericht einer Fachstelle oder einer Kinderärztin/eines Kinderarztes bis spätestens 31. Januar 2022 an die Schulpflege Thalwil, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil, gesendet werden.
Privatkindergarten
Der Besuch eines Privatkindergartens ist meldepflichtig. Wir bitten die Eltern oder Erziehungsberechtigten, das Anmeldeformular in jedem Fall ausgefüllt zu retournieren und eine schriftliche Bestätigung des Privatkindergartens beizulegen.
Anmeldung
Die Unterlagen zur Einschreibung in den Kindergarten sind den Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt zugestellt worden. Wer diese nicht erhalten hat, wird gebeten, sich an das DLZ Bildung zu wenden: Telefon 044 723 24 12 oder schuelerbelange@thalwil.ch.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss bis spätestens Freitag, 10. Dezember 2021, zurück gesendet werden an schuelerbelange@thalwil.ch oder per Post an DLZ Bildung, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil.
Zuteilung
Zuteilungswünsche müssen schriftlich und begründet zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Berücksichtigung. Die Kindergarten-zuteilung wird Ende Mai 2022 schriftlich bekannt gegeben.
Schulbeginn: Montag, 22. August 2022
Schulpflege Thalwil