Die Immobilienverwaltungen und Baugenossenschaften, welche in Thalwil Wohnungen oder Häuser zur Miete oder zum Kauf anbieten, sind in einer Liste zusammengestellt. Sie finden diese unter den Publikationen.
Des Weiteren sind ein paar nützliche Fragen und Antworten rund um das Wohnen in den FAQs zusammengetragen.
Zugehörige Objekte
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Frage |
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Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen: Auf den Internetseiten lassen sich Wohnungen nach Regionen, Mietzins oder anderen Kriterien suchen. Suchen Sie via Internet Listen von Baugenossenschaften und Verwaltungen. Das DLZ Liegenschaften führt eine Liste der Liegenschaftenverwaltungen und Baugenossenschaften, welche in Thalwil Wohnungen betreuen bzw. haben. Anmeldeformular: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Verwaltungen ein Anmeldeformular.
www.immoscout24.ch: Wohnungen und Häuser |
Es gibt einige Kriterien, auf die Sie bei der Auswahl einer Wohnung sinnvollerweise achten sollten:
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Wer sich erfolgreich um eine Wohnung bewerben will, sollte sich gut vorbereiten und einige wichtige Punkte beachten:
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Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, vereinbaren Sie mit dem Vermieter oder der Verwaltung den Termin für die Wohnungsübergabe. Bei der Übergabe kontrollieren Sie gemeinsam mit ihm, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Diese werden im Antritts- bzw. Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert festgehalten. Wichtig: Auch Kleinigkeiten wie Kratzer oder abgeschlagene Ecken gehören ins Protokoll. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter auch, welche Schäden behoben werden. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Antrittsprotokoll, und Sie erhalten eine Kopie. Bewahren Sie diese sorgfältig auf. Es gibt Schäden, die man trotz gründlicher Kontrolle erst nach dem Einzug entdeckt. In diesem Fall erstellen Sie umgehend eine detaillierte Liste mit den Mängeln und erwähnen Sie, welche Schäden Sie behoben haben möchten. Senden Sie die Mängelliste per Einschreiben an den Vermieter und beachten Sie dabei die Fristen (in der Regel 10 bis 30 Tage). Wichtig: Auf die nachträgliche Mängelliste gehören alle Schäden. Solche, die Sie behoben haben möchten, und auch jene, die Sie nicht weiter stören. Sie verhindern so, dass Sie später für Schäden aufkommen müssen, die schon beim Einzug da waren. |
Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen. Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verteilt. Es gibt auch Nebenkosten, die man den Mietenden nicht belasten darf (z.B. Renovationsarbeiten, Steuern und Abgaben, etc.). Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet. Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung genau, das kann sich lohnen. www.immoscout24.ch: Nebenkosten |
Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – dient dem Vermieter als Sicherheit; etwa bei unbezahlten Mietzinsen, offenen Abrechnungen für Nebenkosten oder bei Schäden an der Wohnung, für die Sie aufkommen müssen. Das Depot beträgt maximal drei Monatsmieten. Es ist vom Mieter auf ein spezielles Bankkonto (Depot- oder Kautionskonto) einzubezahlen; dieses Konto lautet auf den Namen des Mieters. In der Regel wird Ihnen das Depot samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend zurückerstattet. Abgezogen werden allenfalls offene Mietzinsen und Schäden an der Wohnung. Es gibt auch die Möglichkeit, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für eine Mietkautionsbürgschaft abzuschliessen. Das Depot wird dann durch die Versicherungsgesellschaft gestellt. Für diese Dienstleistung sind Jahresbeiträge zu entrichten. Der Vorteil: Ihr Geld ist nicht auf dem Depotkonto blockiert und Sie können darüber frei verfügen. Der Nachteil: Sie zahlen jedes Jahr Gebühren von ein paar Hundert Franken. Am günstigsten ist es, das Geld für das Depot selber aufzubringen. www.immoscout24.ch: Mietkautionsbürgschaft |
Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden. In den meisten Gemeinden müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeigehen. Denken Sie daran, folgende Dokumente mitzunehmen:
Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
www.ch.ch: Checkliste für den Umzug |
Kleinere Reparaturen, die Sie selbst ohne eine Fachperson ausführen können, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt (Kosten bis rund 150 Franken). Dafür müssen Sie als Mieterin und Mieter selber aufkommen. Einige Beispiele: Duschschlauch, Filter im Dampfabzug, Wasserhahnfilter, Seifenschalen, Plastikkörbchen im Geschirrspüler oder Backblech im Ofen. Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands. |
Für ein gutes, friedliches Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Es braucht dazu gewisse Regeln, an die sich alle halten. Sie sind in der Hausordnung ausführlich beschrieben. Nachfolgend einige wichtige Punkte:
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Es gibt in der Schweiz mehrere Organisationen, die sich mit dem Wohnungswesen befassen. Eine davon ist der Mieterinnen- und Mieterverband. Er setzt sich für die Interessen und Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, berät seine Mitglieder und erbringt für sie weitere Dienstleistungen. Auch die Schlichtungsbehörden informieren Sie in allen Fragen rund um das Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag. Mieterinnen- und Mieterverband Unentgeltliche Rechtsauskunft Horgen |