Gestützt auf die Wahlanordnung vom 22. Oktober 2025 wurden innert der ersten gesetzten Frist vorläufige Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen 2026 der Gemeindebehörden eingereicht.
Mit der amtlichen Publikation der provisorischen Wahlvorschläge vom 9. Dezember 2025 beginnt die zweite Frist für allfällige Anpassungen, Rückzüge oder Neueinreichungen von Wahlvorschlägen. Diese Frist läuft bis zum Dienstag, 16. Dezember 2025, 16.30 Uhr. Nach Ablauf der zweiten Frist erfolgen die Prüfung und anschliessende Publikation der definitiven Wahlvorschläge.
Sämtliche Informationen zum Vorgehen und den gesetzlichen Grundlagen finden sich online unter thalwil.ch/wahlen2026. Rechtsgültige Publikationen und die Auflistung der provisorischen Wahlvorschläge pro Kommission sind im Digitalen Amtsblatt Schweiz aufrufbar unter ePublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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