Die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist ein langjähriger und breit abgestützter Prozess, der auf die veränderten Rahmenbedingungen in Thalwil reagiert. Während früher neue Baugebiete im Vordergrund standen, geht es heute vor allem darum, das bestehende Siedlungsgebiet sorgfältig weiterzuentwickeln. Viele Gebäude aus den 1960er- bis 1980er‑Jahren werden erneuert – gleichzeitig sollen die gewachsenen Qualitäten der Quartiere erhalten bleiben.
In den letzten Jahren wurde die BZO umfassend überarbeitet. Die Bevölkerung, politische Gremien, Fachstellen und Kommissionen waren dabei in verschiedenen Mitwirkungs- und Informationsphasen einbezogen. Die vorliegende, revidierte BZO schafft klare und zeitgemässe Regeln für das Bauen in Thalwil. Sie fördert eine qualitätsvolle Innenentwicklung, stärkt das Zentrum als Versorgungs- und Begegnungsort und setzt wichtige soziale und ökologische Schwerpunkte. Dazu gehören unter anderem die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, die klimaangepasste Gestaltung von Aussenräumen sowie der Schutz ortsbildprägender Quartiere. Gleichzeitig werden neue kantonale Vorgaben übernommen. Mit der Vorlage liegt ein zukunftsgerichtetes Regelwerk vor, das Planungssicherheit schafft und die Grundlage für die Weiterentwicklung von Thalwil bildet.
Privater Gestaltungsplan Traumgarten
Der Traumgarten im Böni hat sich aus einer ehemaligen Baumschule zu einer vielfältigen, privat betriebenen Parkanlage entwickelt, die der Bevölkerung tagsüber als Erholungsraum offensteht. Die zunehmende Nutzung – insbesondere für Veranstaltungen – führte in den vergangenen Jahren zu bau- und planungsrechtlichen sowie nachbarschaftlichen Fragestellungen.
Mit der BZO-Teilrevision Böni-Vogelsang-Mettli im Jahr 2024 wurde der Traumgarten als spezifische Erholungszone mit Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Der nun vorliegende private Gestaltungsplan regelt die künftige Nutzung und Entwicklung der Anlage. Er definiert Bau- und Nutzungsbereiche, enthält Vorschriften zum Eventbetrieb und stellt den Schutz vor übermässigen Lärm- und Lichtimmissionen sicher. Gleichzeitig werden ökologische Qualitäten wie Baumbestand, Grün- und Gewässerräume gesichert.
Der Gestaltungsplan schafft damit einen klaren, rechtskonformen Rahmen für den langfristigen Erhalt des Traumgartens als Erholungs- und Veranstaltungsort.
Weiterführende Informationen
Die Beleuchtenden Berichte und ergänzende Info-Videos sind ab sofort unter thalwil.ch/abstimmungen > Abstimmung 14. Juni 2026 einsehbar. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten Mitte Mai 2026 postalisch zugestellt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu beiden Vorlagen findet am Mittwoch, 27. Mai 2026, um 19 Uhr im Gemeindehaussaal statt.
Gemeinderat
