Das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) umschreibt in § 19 die Urnenstandorte und in § 20 die Öffnungszeiten der Urnen. Gemäss § 19 GPR bestimmt der Gemeinderat die Urnenstandorte, und gemäss § 20 GPR ist am Wahl- und Abstimmungstag wenigstens eine Urne während mindestens einer Stunde geöffnet.
Neben der brieflichen Stimmabgabe, der vorzeitigen Stimmabgabe an der Urne in der Einwohnerkontrolle und der Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, können die Thalwiler Stimmberechtigten ihr Stimmcouvert zum jetzigen Zeitpunkt an folgenden Urnenstandorten abgeben:
- Freitags-Urne, Alterszentrum Serata: 18.30 bis 19.30 Uhr
- Samstags-Urne, Bahnhof: 11 bis 13 Uhr
- Sonntags-Urne, Gattikon: 10 bis 11 Uhr
- Sonntags-Urne, Gemeindehaus: 10 bis 11.30 Uhr
Zahlen von persönlich eingereichten Stimmrechtsausweisen sind rückläufig
Die Auswertung der eingegangenen Stimmcouverts bei Wahlen und Abstimmungen in den Jahren 2018 bis 2022 zeigt auf, dass die briefliche Stimmabgabe in diesem Zeitraum stark zugenommen hat. Mittlerweile werden zwischen 88.45 und 94.01 Prozent der Stimmcouverts brieflich eingereicht. Die Gemeinde geht davon aus, dass diese Tendenz weiter anhält.
Die Zusammenfassung der Auswertung der eingereichten Stimmcouverts 2018 bis 2022 zeigt folgendes Bild:
Urnenstandort |
Eingegangene Stimmrechtsausweise [Anzahl] im Durchschnitt |
Eingegangene Stimmrechtsausweise [%] im Durchschnitt |
Serata |
31.96 |
0.61 % |
Bahnhof |
104.00 |
1.97 % |
Gattikon |
47.48 |
0.90 % |
Gemeindehaus |
219.70 |
4.15 % |
Schliessung von drei Urnenstandorten
Aufgrund der Auswertung der eingegangenen Stimmrechtsausweise in den Jahren 2018 bis 2022 und der immer schwierigeren Suche nach Wahlbüromitgliedern, welche bereit sind, die Urnen zu betreuen, ist eine Schliessung der Urnenstandorte Serata, Bahnhof und Gattikon per 1. Juli angezeigt. Der Thalwiler Gemeinderat hat an der Sitzung vom 7. Februar einen entsprechenden Beschluss gefasst.
An den Wahl- und Abstimmungstagen vom 12. März und 18. Juni werden die Stimmberechtigten an den Urnen über die Änderung in Kenntnis gesetzt. Erstmalig an der Urnenabstimmung vom 3. September wird, neben der Möglichkeit der brieflichen Abstimmung, der Abgabe des Stimmcouverts an der Urne in der Einwohnerkontrolle und dem Einwurf des Stimmcouverts im Briefkasten des Gemeindehauses, nur noch der Urnenstandort Gemeindehaus am Wahl-/Abstimmungssonntag geöffnet sein.
Beim verbleibenden Standort Gemeindehaus wird per 1. Juli die Öffnungszeit angepasst. Statt bisher von 10 bis 11.30 Uhr, wird der Urnenstandort an Wahl- und Abstimmungssonntagen jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet sein. Somit wird die Urnenöffnungszeit im Gemeindehaus um eine halbe Stunde verlängert und an die Urnenöffnungszeiten im Bezirk Horgen angeglichen.
Gemeinderat