Einführung von Betreuungsgutschriften
Zur individuellen Tarifsubvention der familienergänzenden Betreuung (FeKB) und der schulergänzenden Betreuung (SeB) sollen ab dem 1. August 2026 Betreuungsgutschriften eingeführt werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden entsprechend überarbeitet.
Totalrevision der Betreuungsverordnung
Die Betreuungsverordnung der Gemeinde Thalwil wurde totalrevidiert und wird der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025 vorgelegt. Detaillierte Informationen dazu können dem Beleuchtenden Bericht zur Vorlage entnommen werden.
Die neue Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung von Betreuungsgutschriften in der familien- und schulergänzenden Betreuung (FeKB und SeB).
Wesentliche Änderungen sind:
- Betreuungsgutschriften der Gemeinde können in allen Kitas (FeKB) Thalwils als auch bei privaten Anbietenden der schulergänzenden Betreuung (SeB) eingelöst werden.
- Die Berechtigung zum Bezug der Betreuungsgutschriften ist neu an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt.
- Betreuungsgutschriften können auch für Betreuungsleistungen ausserhalb der Gemeinde Thalwil beansprucht werden.
Die Betreuungsverordnung (in Kraft per 1. August 2026, vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025) steht am Ende dieser Seite als PDF zum Download bereit.
Totalrevision Subventionsreglement
Die konkreten Rahmenbedingungen für die Ausrichtung von Betreuungsgutschriften wie der Festlegung der individuellen Betreuungsgutschriftenbeträge innerhalb des definierten Rahmens, der Umgang mit Spezialfällen sowie die organisatorische Abwicklung werden in einem neuen, gemeinsamen Subventionsreglement der FeKB und SeB, geregelt. Um zu ermöglichen, dass Betreuungsplätze in beiden Betreuungssystemen (FeKB und SeB) nach den gleichen Grundsätzen subventioniert werden, wurden die Kriterien (Parameter), welche bei der Subventionsberechnung zum Tragen kommen, vom Gemeinderat teilweise neu definiert und vereinheitlicht.
Die definierten Parameter sowie die Berechnungsgrundlagen des neuen Gutschriftenmodells sind dem gemeinsamen Subventionsreglement zu entnehmen.
Das Subventionsreglement (verabschiedet vom Gemeinderat, in Kraft per 1. August 2026, vorbehältlich der Genehmigung der Betreuungsverordnung durch die Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025) steht am Ende dieser Seite als PDF zum Download bereit.
Teilrevision Gebührenreglement Tarife schulergänzende Betreuung
Per Schuljahr 2026/27 soll in der schulergänzenden Betreuung eine Tarifanpassung erfolgen. Informationen hierzu finden sich unter thalwil.ch/reglemente-seb.
Totalrevision Hortreglement
Unabhängig von den zuvor erwähnten Revisionen tritt in der schulergänzenden Betreuung per Schuljahr 2026/27 ein neues Betreuungsreglement in Kraft, welches das aktuell gültige Hortreglement ersetzt. Informationen hierzu finden sich unter thalwil.ch/reglemente-seb.
Öffentliche Info-Veranstaltungen
Zur transparenten und umfassenden Information sind folgende Angebote vorgesehen:
Info-Veranstaltung des Gemeinderats
Der Gemeinderat lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Thalwil zur öffentlichen Info-Veranstaltung ein. Im Zentrum stehen die Totalrevisionen der Betreuungsverordnung und des Subventionsreglements.
Info-Veranstaltung der Schulpflege
Zusätzlich zur Veranstaltung des Gemeinderats lädt die Schulpflege alle betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten zu einer Informationsveranstaltung über die Auswirkungen der Totalrevisionen der Betreuungsverordnung und des Subventionsreglements auf die gemeindeeigene SeB, geplante Tarifanpassungen in der SeB und Totalrevision des Hortreglements ein.
Provisorischer Beitragsrechner
Um den Eltern und Erziehungsberechtigten die Einschätzung der zukünftigen Betreuungskosten zu erleichtern, steht ein provisorischer Beitragsrechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, die individuellen Tarifsubventionen provisorisch zu berechnen.
Für die Betreuungsleistungen der gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung können damit des Weiteren die voraussichtlichen Elternbeiträge, basierend auf den von den Eltern und Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsmodulen, berechnet werden.
| Hier geht es zum provisorischen Beitragsrechner: | 
Support
Falls beim Ausfüllen des provisorischen Beitragsrechners Unterstützung benötigt wird, steht unser telefonischer Support gerne zur Verfügung.
Zeitraum: 3. November bis 18. Dezember 2025
Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag, von 09.00 bis 11.00 Uhr
Support SeB: 044 723 24 65
Support FeKB (Tagesfamilien und Kitas): 044 723 24 26
Dokumente zum Downloaden
News
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Schulergänzende Betreuung | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch | 
 
          