Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Das Friedensrichteramt ist zuständig für:
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Forderungsklagen
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Arbeitsrechtliche Klagen
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Erbrechtliche Klagen
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Nachbarschaftsklagen
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etc.
Formulare für Parteieingaben können hier heruntergeladen werden.
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
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Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
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Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
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Mietrechtliche Klagen bei der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
Auskünfte, Beratungen:
Das Friedensrichteramt erteilt Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen betreffen und ist Ansprechperson für allgemeine Beratungen. Telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.
Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft in Horgen oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
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Personen
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