Dieses Vermächtnis ist ein eindrückliches Zeichen der tiefen Verbundenheit eines Thalwiler Bürgers mit seiner Heimat. Der Gemeinderat spricht dem verstorbenen Jakob Walter Hochstrasser dafür seinen herzlichen Dank aus.
Der klare Wille des Erblassers: Land für die Menschen in Thalwil
Der Erblasser hat festgelegt, dass dieses Land ausschliesslich dem Wohl der Bevölkerung dienen soll: als Naherholungsraum oder für gemeinnützigen, bezahlbaren Wohnraum. Er hat ausserdem ausdrücklich verfügt, dass die Grundstücke dauerhaft der Spekulation entzogen werden. Sie sollen nicht dem freien Markt überlassen werden, sondern einen langfristigen öffentlichen Nutzen schaffen.
Für die beiden Liegenschaften besteht ein lebenslanges Nutzniessungsrecht zugunsten einer Erbin. Solange dieses besteht, kann die Gemeinde das Land nicht selbst nutzen, keine baulichen oder planerischen Entwicklungen vornehmen und auch keine vorbereitenden Abklärungen durchführen. Mit dem Vermächtnis übernimmt die Gemeinde als neue Eigentümerin auch verschiedene finanzielle Verpflichtungen. Dazu gehört insbesondere, dass grössere Reparaturen und bauliche Erneuerungen künftig von der Gemeinde zu tragen sind.
Ein Vermächtnis für kommende Generationen
Die Gemeinde Thalwil freut sich sehr über dieses bedeutende Geschenk. Auch wenn es noch viele Jahre dauern wird, bis das Land genutzt werden darf, ist klar: Der Erblasser wollte Thalwil etwas Bleibendes schenken – einen Ort, der für die Menschen da ist. Die Gemeinde wird dieses Vermächtnis verantwortungsvoll, transparent und im Sinne des Erblassers verwalten.
Gemeinderat
