Die Rückkehr der Gebäudebrüter ab April bringt wieder Leben über die Dächer unserer Siedlungen. Besonders der Mauersegler ist mit seinen langen, sichelförmigen Flügeln und seinen charakteristischen Rufen gut zu erkennen. Mauersegler und Schwalben, aber auch der Turmfalke, nisten zumeist an Gebäuden, weshalb sie zu den Gebäudebrütern zählen. Sie zeigen eine hohe Treue an den Standort der Jungenaufzucht und tun sich schwer damit, einen neuen Niststandort zu finden.
Generell gilt für sämtliche Vogelarten während der Brutzeit ein absoluter Schutz des Brutgeschäfts. Rechtlich sind die Nester, respektive Nistplätze der Gebäudebrüter zudem auch ausserhalb der Brutzeit weitgehend geschützt. Damit soll verhindert werden, dass etwa bei Neubauten, Umbauten, Renovationen und Umnutzungen ihre Nistplätze verschwinden. Damit der Schutz der Nistplätze umgesetzt werden kann, braucht es ein Inventar der bekannten Niststandorte. Das Inventar ermöglicht bei Bauvorhaben die frühzeitige Berücksichtigung entsprechender Nistplätze. Falls Eingriffe an Gebäuden mit Gebäudebrütern oder Fledermäusen vorgesehen sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem DLZ Planung, Bau und Werke empfehlenswert.
Bekannte Gebäudebrüter-Standorte online lokalisieren
Das bisherige Inventar aus dem Jahr 1999 bzw. 2010, welches durch den Natur- und Vogelschutzverein Thalwil erstellt worden war, dokumentierte die Standorte von Nistplätzen für Mauersegler. Das gleiche Fachbüro wie damals hat im Jahr 2025 das bisherige Inventar im Auftrag der Gemeinde überarbeitet und ergänzt. Nebst der Aktualisierung der Daten für die Mauersegler wurden auch die Standorte der Nistplätze von Rauch- und Mehlschwalben sowie der Turmfalken, Schleiereulen und Dohlen erfasst.
Die aktualisierten Daten sind im Geoportal der Gemeinde in einer interaktiven Karte (Web-GIS) unter maps.thalwil.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. enthalten. Die Niststandorte (Gebäudeadressen) werden nach Aktivierung unter «Karte & Werkzeuge > Themen > Kommunale Schutzinventare» mit einem grünen Vogel-Symbol angezeigt. Beim Klicken auf das Vogel-Symbol werden weitere Informationen ersichtlich. Der Schutz von Gebäudebrütern – beispielsweise bei Bauvorhaben – ist auch dann zu beachten, wenn ein entsprechender Nistplatz nicht im Inventar erfasst ist.
Weiterführende Informationen
Auch etliche Fledermausarten nutzen Gebäude etwa für die Aufzucht ihrer Jungen oder für den Winterschlaf. Diese Quartiere sind ebenfalls geschützt, in einem Inventar erfasst und im Web-GIS analog der Gebäudebrüter abrufbar. Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hat zudem ein Merkblatt herausgegeben, welches online unter zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mit dem Namen «Merkblatt Gebäudebrüter und Fledermäuse – Grundlagen zu Schutz und FörderungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» auffindbar ist.
Präsidiales / Umwelt und Nachhaltigkeit
