Verpflichtungserklärung:
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist einladen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern nehmen als erstes mit der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung Kontakt auf. Diese wird dann bekannt geben, was sie genau für eine Visumserteilung braucht.
Sollte die Auslandvertretung eine Verpflichtungserklärung abgeben, so wird diese von den ausländischen Gästen ausgefüllt und Ihnen als Gastgeberin resp. Gastgeber in die Schweiz zugestellt. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.-- für unbedeckte Kosten zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Thalwil vor, welche die Solvenzprüfung vornimmt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Verpflichtungserklärung (Formular nur erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- aktuelle Saldomeldung über Fr. 30'000.-- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Brutto-Monatseinkommen mind. Fr.5'000.--)
- aktueller Betreibungsregisterauszug
- Fr. 60.-- pro Verpflichtungserklärung
- nur wenn auf der Verpflichtungserklärung verlangt (Ja), dann eine abgeschlossene Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Fr. 50'000.--
Die Garantie leistende Person muss persönlich bei uns vorsprechen, Stellvertretungen durch den Ehepartner sind allerdings möglich.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird.
Weitere Informationen finden Sie beim Migrationsamt des Kantons Zürich
Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern:
Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/erwerbstaetigkeit-auslaender.html
Für diese Auskünfte wenden sich Firmen mit Domizil in Thalwil an das
Amt für Wirtschaft
Telefon: 043 259 49 49
E-Mail: ab@vd.zh.ch
Verlängerung der Ausländerausweise:
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils rund zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom SEM (Staatssekretariat für Migration) in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B und Drittstaatsangehörige) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass persönlich der Einwohnerkontrolle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Die Gebühren sind im Voraus am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zh.ch/ma
Migrationsamt des Kantons Zürich
City Bernina
Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Kontaktaufnahme:
www.zh.ch/ma-kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 94 | gesellschaft@thalwil.ch |