Einführung von Betreuungsgutschriften
Zur individuellen Tarifsubvention der familienergänzenden Betreuung (FeKB) und der schulergänzenden Betreuung (SeB) sollen ab dem 1. August 2026 Betreuungsgutschriften eingeführt werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden entsprechend überarbeitet.
Totalrevision der Betreuungsverordnung
Die Betreuungsverordnung der Gemeinde Thalwil wurde totalrevidiert und der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025 vorgelegt. Detaillierte Informationen dazu können dem Beleuchtenden Bericht zur Vorlage entnommen werden.
Die neue Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung von Betreuungsgutschriften in der familien- und schulergänzenden Betreuung (FeKB und SeB).
Wesentliche Änderungen sind:
- Betreuungsgutschriften der Gemeinde können in allen Kitas (FeKB) Thalwils als auch bei privaten Anbietenden der schulergänzenden Betreuung (SeB) eingelöst werden.
- Die Berechtigung zum Bezug der Betreuungsgutschriften ist neu an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt.
- Betreuungsgutschriften können auch für Betreuungsleistungen ausserhalb der Gemeinde Thalwil beansprucht werden.
An der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 4. Dezember 2025, hat eine klare Mehrheit der 316 anwesenden Stimmberechtigten die Vorlage zur Totalrevision der Betreuungsverordnung angenommen.
> Ergebnisse der Budget-Gemeindeversammlung 2025
Somit wird am 1. August 2026 in der Gemeinde Thalwil ein einheitliches Subventionsmodell für die familienergänzende Kinderbetreuung (FeKB) und die schulergänzende Betreuung (SeB) eingeführt. Mit den sogenannten Betreuungsgutschriften erhalten künftig alle anspruchsberechtigten Familien einen nach den gleichen Grundsätzen subventionierten Betreuungsplatz.
In diesem Zusammenhang folgte an der Gemeindeversammlung eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten einem Antrag der GLP: Dieser fordert, dass die Gemeinde Thalwil einen höheren Anteil an den Vollkosten in der schulergänzenden Betreuung (SeB) tragen soll als in der revidierten Betreuungsverordnung vorgesehen.
Durch den angenommenen Antrag wird sich der Gemeindebeitrag pro Kind in der SeB daher neu zwischen 33 und 40 Prozent der Vollkosten bewegen (Objektfinanzierung). Auf dieser Grundlage werden nun die Elterntarife für die Betreuung in der SeB erneut berechnet. Die daraus folgende Teilrevision des Gebührenreglements wird voraussichtlich im Februar 2026 vom Gemeinderat genehmigt und wie angekündigt per 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Die Information über die gültigen Tarife der SeB ab Schuljahr 2026/27 sowie die amtliche Publikation der betroffenen revidierten Reglemente (Subventionsreglement FeKB und SeB, Gebührenreglement und Betreuungsreglement) erfolgt im Anschluss an den Gemeinderatsbeschluss im Februar 2026. Bis zur offiziellen Kommunikation kann keine Auskunft über die Höhe der Tarife gegeben und der provisorische Beitragsrechner für die Berechnung der SeB-Tarife nicht angewendet werden.
Danke für das Verständnis und die Geduld.
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Der provisorische Beitragsrechner wird gerade überarbeitet und steht aktuell nicht zur Verfügung. |
Support
Für weitere Fragen steht der telefonische Support gerne zur Verfügung.
Zeitraum: 3. November bis 18. Dezember 2025
Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag, von 09.00 bis 11.00 Uhr
Support SeB: 044 723 24 65
Support FeKB (Tagesfamilien und Kitas): 044 723 24 26
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| Schulergänzende Betreuung | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
