Aktuell gültige Reglemente
- Betreuungsverordnung
- Reglement Schulergänzende Betreuung (SeB) Schule Thalwil (Hortreglement)
- Reglement über die Subventionierung der Schulergänzenden Betreuung
Einführung von Betreuungsgutschriften
Zur individuellen Tarifsubvention der familienergänzenden Betreuung (FeKB) und der schulergänzenden Betreuung (SeB) sollen ab dem 1. August 2026 Betreuungsgutschriften eingeführt werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden entsprechend überarbeitet.
Totalrevision der Betreuungsverordnung
Die Betreuungsverordnung der Gemeinde Thalwil wurde totalrevidiert und der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025 vorgelegt. Detaillierte Informationen dazu können dem Beleuchtenden Bericht zur Vorlage entnommen werden.
Die neue Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung von Betreuungsgutschriften in der familien- und schulergänzenden Betreuung (FeKB und SeB).
Wesentliche Änderungen sind:
- Betreuungsgutschriften der Gemeinde können in allen Kitas (FeKB) Thalwils als auch bei privaten Anbietenden der schulergänzenden Betreuung (SeB) eingelöst werden.
- Die Berechtigung zum Bezug der Betreuungsgutschriften ist neu an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt.
- Betreuungsgutschriften können auch für Betreuungsleistungen ausserhalb der Gemeinde Thalwil beansprucht werden.
An der Versammlung vom 4. Dezember 2025 folgte eine Mehrheit der Stimmberechtigten einem Antrag der GLP: Dieser forderte, dass die Gemeinde Thalwil einen höheren Anteil an den Vollkosten in der schulergänzenden Betreuung (SeB) tragen soll als in der revidierten Betreuungsverordnung vorgesehen. Durch den angenommenen Antrag wird sich der Gemeindebeitrag (Objektfinanzierung) daher neu zwischen 33 und 40 Prozent der Vollkosten bewegen. Die Betreuungsverordnung wurde von der Gemeindeversammlung inklusive dieser Änderung festgesetzt. Sie tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Die Verordnung wird aktuell aufbereitet und steht anschliessend in der Rechtssammlung zur Einsicht bereit.
> Ergebnisse der Budget-Gemeindeversammlung 2025
Totalrevision Subventionsreglement
Die konkreten Rahmenbedingungen für die Ausrichtung von Betreuungsgutschriften wie der Festlegung der individuellen Betreuungsgutschriftenbeträge innerhalb des definierten Rahmens, der Umgang mit Spezialfällen sowie die organisatorische Abwicklung werden in einem neuen, gemeinsamen Subventionsreglement der FeKB und SeB, geregelt. Um zu ermöglichen, dass Betreuungsplätze in beiden Betreuungssystemen (FeKB und SeB) nach den gleichen Grundsätzen subventioniert werden, wurden die Kriterien (Parameter), welche bei der Subventionsberechnung zum Tragen kommen, vom Gemeinderat teilweise neu definiert und vereinheitlicht.
Die definierten Parameter sowie die Berechnungsgrundlagen des neuen Gutschriftenmodells sind dem gemeinsamen Subventionsreglement zu entnehmen.
Das Subventionsreglement wird aktuell auf Basis der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 überarbeitet. Sobald dieses vom Gemeinderat festgesetzt wurde, steht dieses in der Rechtssammlung zur Einsicht bereit.
Teilrevision Gebührenreglement Tarife schulergänzende Betreuung
Per Schuljahr 2026/27 soll in der schulergänzenden Betreuung eine Tarifanpassung erfolgen. Die neuen Tarife werden zurzeit erarbeitet, voraussichtlich vor den Sportferien 2026 publiziert und treten per 1. August 2026 in Kraft. Anschliessend steht das neue Reglement in der Rechtssammlung zur Einsicht bereit.
Um den Eltern und Erziehungsberechtigten die Einschätzung der zukünftigen Betreuungskosten zu erleichtern, steht ein provisorischer Beitragsrechner zur Verfügung (Hinweis: Der Rechner für die Tarife der gemeindeeigenen SeB wird gerade überarbeitet und steht voraussichtlich vor den Sportferien 2026 wieder zur Verfügung). Dieser ermöglicht es, die individuellen Tarifsubventionen provisorisch zu berechnen. Für die Betreuungsleistungen der gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung können damit des Weiteren die voraussichtlichen Elternbeiträge, basierend auf den von den Eltern und Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsmodulen, berechnet werden.
Totalrevision Hortreglement
Unabhängig von den zuvor erwähnten Revisionen tritt in der schulergänzenden Betreuung per Schuljahr 2026/27 ein neues Betreuungsreglement in Kraft, welches das aktuell gültige Hortreglement per 1. August 2026 ersetzt. Das Betreuungsreglement wird aktuell auf Basis der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 überarbeitet. Sobald dieses von der Schulpflege festgesetzt wurde, steht dieses in der Rechtssammlung zur Einsicht bereit.
Öffentliche Info-Veranstaltungen
Zur transparenten und umfassenden Information wurden im November 2025 zwei Info-Veranstaltungen durchgeführt. Die gezeigte Präsentation kann nachfolgend unter «Dokumente zum Downloaden» eingesehen werden.
Provisorischer Beitragsrechner
Um den Eltern und Erziehungsberechtigten die Einschätzung der zukünftigen Betreuungskosten zu erleichtern, steht ein provisorischer Beitragsrechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, die individuellen Tarifsubventionen provisorisch zu berechnen.
Für die Betreuungsleistungen der gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung können damit des Weiteren die voraussichtlichen Elternbeiträge, basierend auf den von den Eltern und Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsmodulen, berechnet werden.
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Hier geht es zum provisorischen Beitragsrechner: > Provisorischer Beitragsrechner Hinweis: Der provisorische Beitragsrechner gilt aktuell nur für die Tarife der FeKB und private SeB-Angebote. Der Rechner für die Tarife der gemeindeeigenen SeB wird gerade überarbeitet und steht voraussichtlich vor den Sportferien 2026 erneut zur Verfügung. |
Dokumente zum Downloaden
- Betreuungsverordnung per 1. August 2026
- Betreuungsreglement SeB: Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
- Präsentation zur Info-Veranstaltung vom 11. November 2025
Pädagogischer Ansatz der offenen Arbeit
- Gekürzte Fassung Konzept «Offene Arbeit Schulergänzende Betreuung»
- Konzept «Offene Arbeit Schulergänzende Betreuung»
Das Konzept beschreibt die Umsetzung des pädagogischen Ansatzes nach der «Offenen Arbeit» in der schulergänzenden Betreuung (SeB) Thalwil.
Für reine Mittagstischgruppen und temporäre Aussenstandorte können unter anderem aufgrund infrastruktureller Gegebenheiten abweichende Konzepte gelten.
Was versteht man unter «Offene Arbeit»?
Die «Offene Arbeit» ist ein pädagogischer Ansatz, bei dem das Kind mit seinen Bedürfnissen, Interessen und das Wohlbefinden im Zentrum stehen. Sie stützt sich dabei auf das Bild des Kindes als «Akteur und Selbstgestalter seiner Entwicklung», der unterstützt und begleitet im Zusammenspiel mit den Erwachsenen seine Entwicklung mitprägt. Das Ziel im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» ist die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Teilhabe, sowie die Förderung der Selbstbestimmung des Kindes.
Im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» bestehen keine herkömmlichen festen Kindergruppen, die Betreuung der Kinder erfolgt «gruppenübergreifend». Zudem sind die Räumlichkeiten im pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» in thematische Bereiche aufgeteilt. Die Kinder bewegen sich zwischen den Räumen/Bereichen selbstständig und selbstbestimmt gemäss ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen und haben die Möglichkeit, sich alleine, in einer Kindergruppe, mit oder ohne Begleitung einer erwachsenen Person zu beschäftigen.
Exemplarischer Tagesablauf nach dem pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit»
Das nachfolgende Video vermittelt einen Eindruck, wie ein Tag in der Betreuung nach dem pädagogischen Ansatz der «Offenen Arbeit» aussehen kann.
Konzept zur Kindergartenwegbegleitung
Das Konzept legt besonderen Wert auf die Sicherheit der Kinder und beschreibt den Prozess, wie die Kindergartenkinder beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen begleitet werden, um den Weg zwischen dem Kindergarten und dem Betreuungsstandort zum Ende des zweiten Kindergartenjahres eigenständig zu bewältigen.
News
| Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 402.1 | Reglement Schulergänzende Betreuung (SeB) Schule Thalwil (Hortreglement) | 1. August 2021 |
| 402.2 | Reglement über die Subventionierung der Schulergänzenden Betreuung | 1. Januar 2025 |
| 800.1 | Betreuungsverordnung | 1. Januar 2016 |
| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Schulergänzende Betreuung | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Schulpflege | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
