Das Parkieren auf öffentlichem Grund in Thalwil ist in der Parkierungsverordnung (PaVO) geregelt.
Die Parkraumbewirtschaftung bezweckt die Privilegierung der Anwohnenden sowie anderer Berechtigten bezüglich Nutzung der Parkplätze. Dazu werden in der Gemeinde Thalwil etappenweise Blaue Zonen eingerichtet.
Der Stand der Umsetzung wird laufend aktualisiert und in folgendem Dokument publiziert: Übersicht Umsetzung PaVO
In den eingerichteten Blauen Zonen ist das zeitlich unbeschränkte Parkieren gemäss Signalisation mit Parkkarte gestattet. Anstelle der Abgabe von Parkkarten, die nur in der Blauen Zone gültig sind, können sich Nutzerinnen und Nutzer ganz einfach online für eine digitale Parkkarte registrieren.
Die Kontrolle erfolgt durch das Abgleichen mit der Datenbank der registrierten Kontrollschild-Nummer.
Die Gebühren stützen sich auf die Gebührenverordnung bzw. das Gebührenreglement der Gemeinde Thalwil.
Sicherheit und Datenschutz
Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt mit dem Standardverfahren SSL. Drittpersonen können Ihre Daten nicht einsehen. Es wird keine zusätzliche Verschlüsselungssoftware für den Computer benötigt.
Persönliche Daten werden nur gespeichert, soweit diese notwendig sind. Die Bezahlung wird auf den externen Servern der Firma Datatrans abgewickelt. Die Gemeinde Thalwil hat keine Einsicht in vertrauliche Kreditkarteninformationen der Kunden.
Daten, welche für die Überprüfung der Bezugsberechtigung notwendig sind, werden mit der Einwohnerkontrolle und wo erforderlich mit den Kantonalen Strassenverkehrsämter abgefragt.
Kontakt
Parkieren auf öffentlichem Grund
Alle Informationen rund ums Parkieren auf öffentlichem Grund
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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501.1 | Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (PaVO) | 22. April 2020 |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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