Tätigkeitsschwerpunkte der Gemeindepolizei
- Verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Prävention: Patrouillentätigkeit zu Fuss, mit dem Streifenwagen oder Motorrad, Fahrzeugkontrollen und Personenkontrollen
- Verkehrsunterricht an Kindergärten
- Geschwindigkeitskontrollen: Messungen an unfallträchtigen Orten wie Schulhäuser, Fussgängerstreifen usw.
- Intervention/Verhaftung von Straftätern
- Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Polizeistellen des Bezirks Horgen, insbesondere mit der Gemeindepolizei Oberrieden, der Gemeindepolizei Horgen und der Stadtpolizei Adliswil
- Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich
- Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften wie Sanität und Feuerwehr
Kontakt
Alte Landstrasse 102
Postfach 262
8800 Thalwil
Tel. 044 723 23 90
Fax 044 723 23 65
gemeindepolizei@thalwil.ch
Alte Landstrasse 102
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Fax 044 723 23 65
bruno.zwahlen@thalwil.ch
Website
Prävention (Strassenverkehr)
Grundsatz
Gemäss Art. 3b Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie die Führer von Motorfahrrädern (z. B. schnelle E-Bikes, Mofa/Töffli) während der Fahrt Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Schutzhelm tragen. Ausnahmen von diesem Schutzhelm-Obligatorium befinden sich unter Art. 3b VRV, unter anderem für Führer und Mitfahrer von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis max. 25 km/h wirkt (z. B. sog. langsame E-Bikes).
Führer von Motorfahrrädern (Mofa/Töffli) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) oder einen Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist, tragen wollen (Art. 3b Abs. 3 VRV). Damit werden die Mofafahrer gleich behandelt wie die schnellen E-Bike-Fahrer. Auch Führer von Raupenfahrzeugen (z. B. Motorschlitten) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) oder einen Helm, der nach der Norm SN EN 1077 (Helme für alpine Skiläufer und für Snowboarder) oder SN EN 1078 (Helme für Radfahrer und für Benützer von Skateboards und Rollschuhen) geprüft ist, tragen wollen.
Wer sich nicht mit dem vorgeschriebenen Helm schützt, also keinen Helm trägt oder einen Helm trägt, der gemäss einer anderen Norm geprüft worden ist (z. B. SAE, Snell oder DOT) oder nur teilweise die Anforderungen der Norm einhält (z. B. Topfhelme oder Braincaps entsprechen nicht dem UNECE-Reglement Nr. 22 ), kann gebüsst werden (Ordnungsbussenverordnung OBV; Anhang 1, Ziff. 313.1 und 2: CHF 60.–, Ziff. 601: CHF 30.–). Möglich sind zudem Leistungskürzungen und Regressforderungen der zuständigen Versicherungen.
Weitere Infos finden Sie unter «Velohelm - Sicherheitstipps» in der Rubrik Online-Dienste.
Radarkontrollen
Möglicherweise führt die Verkehrsabteilung der Kantonspolizei in der gleichen Zeit ebenfalls Radar- oder Lasermessungen in Thalwil durch.
Verkehrserziehung
Die Instruktion der Unter- und Oberstufe erfolgt durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei, wobei die praktische Velofahrschulung durch beide Verkehrsinstruktoren gemeinsam ausgeführt wird.
Die Kantonspolizei Zürich führt im Auftrag der Schule Thalwil jährlich mit allen 6. Klassen eine Veloprüfung durch. Die Kinder dürfen sich aber bereist vorher mit dem Fahrrad im Strassenverkehr aufhalten. Dazu müssen sie das Fahrrad für sich beherrschen und die nötigen Vorschriften kennen. Erwachsene wie Kinder dürfen nicht auf dem Trottoir fahren.
Ab Frühjahr 2019 besteht neu für die Schüler in ihrer Freizeit die Möglichkeit auf dem Schulhausareal Sonnenberg im geschützten Bereich auf einem eigens dafür geschaffenen Veloparcour das sichere Fahren und Beachten der Verkehrsregeln zu üben.
Weitere Infos und Hilfsmittel finden Sie auf dem Link "Veloschuel" unter der Rubrik Online-Dienste
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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500.1 | Polizeiverordnung | 1. August 2012 |
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 94 | gesellschaft@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitskommission | 044 723 22 21 | sicherheit@thalwil.ch |