Die Thalwiler Vereine schaffen Begegnungen, organisieren Anlässe und leisten mit vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern einen wichtigen Beitrag zum Leben in der Gemeinde. Dieses Engagement unterstützt die Gemeinde mit dem Projekt Vereinsbier.
In Zusammenarbeit mit der Brauerei Seebueb aus Hombrechtikon lanciert sie «s’Thalwiler» und «s’Thalwiler – alkoholfrei». Pro verkaufter Flasche fliesst ein Franken in die Förderung der Thalwiler Vereine. Ab 2027 können Vereine das Bier selbst an ihren Ständen verkaufen. Die Teilnahme ist freiwillig. Berechtigte Vereine können auch dann Förderbeiträge beantragen, wenn sie kein Vereinsbier verkaufen.
Fragen und Antworten
Wie können Vereine das Vereinsbier beziehen und verkaufen?
Ab 2027 bestellen Vereine das Bier direkt bei der Brauerei Seebueb. Diese liefert es direkt an den Anlass oder an das Vereinslokal. Die Vereine können es anschliessend an ihren Ständen weiterverkaufen.
Müssen Vereine ausschliesslich Vereinsbier anbieten?
Nein. Sie können an ihren Anlässen auch anderes Bier verkaufen oder ausschenken. Es besteht keine Verpflichtung, «s’Thalwiler» anzubieten.
Wer legt den Preis fest, und müssen Vereine den Förderbeitrag abrechnen?
Den Preis legt die Brauerei fest. Der Förderbeitrag von einem Franken pro Flasche ist darin enthalten und wird von der Brauerei abgewickelt. Die Vereine müssen ihn nicht separat abrechnen.
Wie können Vereine einen Förderbeitrag erhalten?
Sie können für ein konkretes Projekt im laufenden Jahr ein Gesuch stellen. Der Verkauf von Vereinsbier begründet keinen automatischen Anspruch auf einen Beitrag. Ein Gesuch ist auch möglich, wenn ein Verein kein Vereinsbier verkauft.
Wer kann ein Gesuch stellen?
Gemeinnützig tätige Vereine mit Sitz in Thalwil oder einer Sektion in Thalwil sind anspruchsberechtigt, sofern sie über eine ordentliche Vereinsorganisation verfügen.
Welche Projekte können unterstützt werden?
Förderbeiträge können für Projekte im laufenden Jahr, öffentliche Vereinsanlässe, Entschädigungen für Helferinnen und Helfer an Veranstaltungen sowie Helferapéros und Helferessen gesprochen werden. Laufende Betriebskosten, kommerzielle oder politische Anlässe, Infrastrukturinvestitionen und allgemeine Anschaffungen werden nicht unterstützt.
Wie und bis wann stellen Vereine ein Gesuch?
Für einen Antrag muss das untenstehende Formular ausgefüllt werden. Im Gesuch beschreiben die Vereine ihr Projekt, legen eine Kostenübersicht bei und geben den gewünschten Beitrag samt Verwendungszweck an. Das Gesuch ist beim DLZ Gesellschaft und Sicherheit einzureichen. Einsendeschluss ist jeweils der 31. Oktober des laufenden Jahres. Die Förderrichtlinien treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wer entscheidet über die Gesuche?
Über Gesuche bis 5’000 Franken entscheidet die Verwaltung gemäss ihren Finanzkompetenzen, über höhere Beiträge die Gesellschaftskommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.. Die Gesamtausschüttung richtet sich nach den verfügbaren Mitteln. Falls die berechtigten Gesuche diese Mittel übersteigen, werden die zugesprochenen Beiträge anteilmässig reduziert. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens Ende des jeweiligen Jahres.
Weitere Informationen und Links
- Förderbeitrag beantragen: Gesuch Vereinsförderbeitrag «Vereinsbier s'Thalwiler»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Vereinsbier bestellen – Kontakt Brauerei Seebueb: Kontaktdaten folgen
- Förderrichtlinien: 20270101 Richtlinien Förderbeitrag Vereinsbier
Dokumente
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| 20270101 Richtlinien Förderbeitrag Vereinsbier (PDF, 39 kB) | Download | 0 | 20270101 Richtlinien Förderbeitrag Vereinsbier |
