Wenn Ihre neue Wohngemeinde wie Thalwil beim schweizweiteren Umzugsportal eUmzugCH mitmacht, können Sie die Abmeldung und Anmeldung am neuen Wohnort in einem Schritt erledigen.
Verwenden Sie für Ihre Abmeldung den Link, den Sie im Online-Schalter unter «Einwohnerkontrolle: Zuzug nach Thalwil, Umzug in Thalwil, Wegzug aus Thalwil» finden.
Für Abmeldungen ins Ausland wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Die Abmeldung kann nicht via eUmzugCH erfolgen.
Die Abmeldung muss gemäss gesetzlichen Bestimmungen innert 14 Tagen erfolgen.
Wir hoffen, dass Sie sich am neuen Wohnort wohlfühlen und wünschen Ihnen alles Gute.
Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online per eUmzugZH abmelden. Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von 100 Franken vor.
Wegzug ins Ausland
Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
- Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten planen, haben sich mindestens 2 Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit: Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Telefon 043 268 62 68
- Preis
- gratis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |