Die aktuelle Abfallverordnung muss revidiert werden. Nachfolgend finden sich die Hintergründe zur Revision, der Entwurf der revidierten Verordnung und das Antwortformular zur laufenden öffentlichen Vernehmlassung.
Das Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft (AWEL) weist in seiner Musterabfallverordnung für Gemeinden vom 14. April 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. darauf hin, dass gemäss kantonalem Abfallgesetz vom 25. September 1994Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gemeinden eine Abfallverordnung für das Sammelwesen, die Behandlung sowie die Gebühren für Siedlungsabfälle erlassen oder revidieren müssen. Die aktuelle Abfallverordnung der Gemeinde vom 1. August 2013 wurde zuletzt 2013 revidiert, weshalb nun eine Revision unter Berücksichtigung dieser Musterabfallverordnung und der neuen Abfallstrategie angezeigt und notwendig ist.
Die Abfallstrategie wurde im vergangenen Herbst durch den Gemeinderat verabschiedet (> zur Abfallstrategie). In der nachfolgend dargestellten Tabelle sind die Massnahmen aufgeführt, die zu einer Anpassung der Abfallverordnung führen.
|
Massnahme aus Abfallstrategie 2025 |
Anpassung Abfallverordnung |
|
Massnahme 1.1 |
Art. 5 Abs. 7 |
|
Massnahme 1.2 |
Art. 5 Abs. 7 |
|
Massnahme 1.4 |
Art. 3 Abs. 3 |
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat nun die totalrevidierte Abfallverordnung zuhanden der internen und externen Vernehmlassung verabschiedet und lädt alle Interessierten ein, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis Freitag, 20. März 2026.
> Entwurf totalrevidierte Abfallverordnung
> Antwortformular Vernehmlassung
Im Anschluss an die Vernehmlassung werden die Tiefbaukommission und der Gemeinderat den Entwurf unter Einbezug aller Vernehmlassungsantworten erneut prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 23. September 2026 über die totalrevidierte Abfallverordnung befinden.
Kontakt
Bei Fragen zur Vernehmlassung steht Markus Wagner, Projektleiter Kreislaufwirtschaft, gerne zur Verfügung: 044 723 22 95 / markus.wagner@thalwil.ch
News
| Datum | Name |
|---|
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 704.1 | Abfallverordnung | 1. August 2013 |
| Datum | Name | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| DLZ Planung, Bau und Werke | 044 723 23 23 | bau@thalwil.ch |
